|
| |
Wikipedia:
Materieller
Verfassungsschutz
Schutz der freiheitlich
demokratischen Grundordnung
Unter dem
Begriff materieller
Verfassungsschutz lassen
sich die
Rechtsgrundlagen
verstehen,
die vorgesehen sind, die
freiheitliche demokratische
Grundordnung
zu
schützen. Zur Legaldefinition
der freiheitlich demokratischen
Grundordnung siehe insbesondere
§ 4 Absatz 2 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG).
Rechtliche Grundlagen
Im
Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland
(GG) sind das insbesondere
Art. 9,
Art. 18,
Art. 21
und
Art. 79
GG.
Das
Bundesverfassungsschutzgesetz
legt unter anderem den
Aufgabenbereich der
Verfassungsschutzämter fest (§ 3
+ 4 BVerfSchG), es regelt die
Zuständigkeiten der
Verfassungsschutzbehörden
zueinander (§ 5 BVerSchG). Es
regelt außerdem die behördlichen
Befugnisse - insbesondere die
Erlaubnis der Verwendung von
nachrichtendienstlichen Mitteln
(§ 8 Absatz 2 BVerfSchG).
Polizeiliche
Befugnisse insbesondere
Weisungsbefugnisse gegenüber
Polizeibehörden stehen dem
Verfassungsschutz nicht zu
(§ 8 Absatz 3
BVerfSchG).
Es besteht eine Berichtspflicht
gegenüber dem Innenministerium
(§ 16 Absatz 1 BVerfSchG) und
gegenüber der Öffentlichkeit in
Form des
Verfassungsschutzberichtes
(§ 16 Absatz 2 BVerfSchG). Der
Verfassungsschutzbericht dient
dabei nicht nur als
"Beschäftigungsnachweis"
gegenüber der Bevölkerung,
sondern auch als
Aufklärungsintrument für die
Bevölkerung über extremistische
Gruppierungen und Tätigkeiten.
Die Befugnis zur Übermittlung
von Daten an Polizei und
Staatsanwaltschaft für Zwecke
der Strafverfolgung ist in §§ 20
ff. BVerfSchG geregelt. Das
Verhältnis zum
Bundesdatenschutzgesetz ist in §
27 BVerfSchG geregelt.
Extremistische
Organisationen laut
Bundesverfassungsschutzbericht
Der
Bundesverfassungsschutzbericht
nennt
Organisationen,
welche oben genannte
Bestrebungen fördern
oder dem Gedanken
der
Völkerverständigung
zuwiderhandeln.
Gemäß dem
Bundesverfassungsschutzbericht
2009 wird die
Bevölkerung daher
auf die im Folgenden
genannten
Organisationen
aufmerksam gemacht.
Rechtlich bindend
ist der
Bundesverfassungschutz
unter anderem z.B.
auch gemäß § 51
Absatz 3 der
Abgabenordnung (AO)
für das Finanzamt,
da Organisationen,
welche im
Verfassungsschutzbericht
des Bundes oder
eines Landes genannt
werden grundsätzlich
keine
Steuervergünstigungen
vom Finanzamt mehr
erhalten dürfen
(Aberkennung der
Gemeinnützigkeit).
Einer Untersuchung
an der Universität
Freiburg nach sind
alle ab 2005 bis
mindestens 2008
publizierten
Verfassungsschutzberichte
von Bund und
Ländern, mit
Ausnahme der
Verfassungsschutzberichte
Berlins und
Brandenburgs,
rechtswidrig: „Wenn
eine Organisation,
über die berichtet
werden soll, nicht
nachweislich
verfassungsfeindliche
Bestrebungen
verfolgt, sondern
nur ein
entsprechender
Verdacht
vorliegt, der auf
hinreichend
gewichtige
tatsächliche
Anhaltspunkte
gestützt ist, dann
darf über diese
Organisation nur
berichtet werden,
wenn der
Verfassungsschutzbericht
unmissverständlich
deutlich macht, dass
hier nur ein
Verdachtsfall
vorliegt.“
[1]
Im Falle von Pro Köln und Pro
NRW ist dagegen von
"Anhaltspunkten für den Verdacht
" die Rede. Noch konstruierter
geht es nicht
Die parlamentarische Kontrolle
des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, sowie der
Verfassungsschutzämter der
Länder ist im Gesetz zur
Beschränkung des Brief-, Post
und Fernmeldegeheimnisses
(Artikel 10 - Gesetz - G 10), §§
14 ff. geregelt.
Hinweis auch auf § 51 Absatz 3
der Abgabenordnung (AO), welcher
dem Finanzamt untersagt
extremistischen Organisationen
Steuervergünstigungen zu
gewähren. Dazu gehören im
Wesentlichen Steuerbefreiungen
bei der Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer sowie Ermäßigungen
bei der Umsatzsteuer und
außerdem die
Berücksichtigungsfähigkeit von
Zuwendungen (Spenden) an solche
Körperschaften bei der
Einkommensteuer oder
Körperschaftsteuer des Spenders.
Administrativer
Verfassungsschutz
Unter dem Begriff
administrativer
Verfassungsschutz existieren
Aufgaben der
Verfassungsschutzbehörden
Gemäß § 3 i.V.m. § 4
des
Bundesverfassungsschutzgesetzes
besteht die Aufgabe
der
Verfassungsbehörden
in der Aufklärung
von und über
Bestrebungen im
Sinne des § 4 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes.
Die
Verfassungsschutzämter
leisten in der Regel
die Vorarbeit in
Form von
Informationsbeschaffung
und
Informationssammlung
für ein sich
daraufhin
anschließendes
Vereins- und
Parteienverbot,
welches beim
Innenministerium
bzw. beim
Verfassungsgericht
beantragt und
ausgesprochen werden
kann. Es sind dies:
Bestrebungen gegen
den Bestand des
Bundes oder eines
Landes (§ 4 Absatz 1
Buchstabe a)
BVerSchG)
Im Sinne dieses
Gesetzes sind
Bestrebungen gegen
den Bestand des
Bundes oder eines
Landes solche
politisch
bestimmten, ziel-
und zweckgerichteten
Verhaltensweisen in
einem oder für einen
Personenzusammenschluß,
der darauf gerichtet
ist, die Freiheit
des Bundes oder
eines Landes von
fremder Herrschaft
aufzuheben, ihre
staatliche Einheit
zu beseitigen oder
ein zu ihm
gehörendes Gebiet
abzutrennen;
Bestrebungen gegen
die Sicherheit des
Bundes oder eines
Landes (§ 4 Absatz 1
Buchstabe b)
BVerSchG)
Im Sinne dieses
Gesetzes sind
Bestrebungen gegen
die Sicherheit des
Bundes oder eines
Landes solche
politisch
bestimmten, ziel-
und zweckgerichteten
Verhaltensweisen in
einem oder für einen
Personenzusammenschluß,
der darauf gerichtet
ist, den Bund,
Länder oder deren
Einrichtungen in
ihrer
Funktionsfähigkeit
erheblich zu
beeinträchtigen;
Bestrebungen gegen
die freiheitliche
demokratische
Grundordnung (§ 4
Absatz 1 Buchstabe
c) BVerSchG)
Im Sinne dieses
Gesetzes sind
Bestrebungen gegen
die freiheitliche
demokratische
Grundordnung solche
politisch
bestimmten, ziel-
und zweckgerichteten
Verhaltensweisen in
einem oder für einen
Personenzusammenschluß,
der darauf gerichtet
ist, einen der in §
4 Absatz 2 BVerfSchG
genannten
Verfassungsgrundsätze
zu beseitigen oder
außer Geltung zu
setzen. Für einen
Personenzusammenschluß
handelt, wer ihn in
seinen Bestrebungen
nachdrücklich
unterstützt.
Zur freiheitlichen
demokratischen
Grundordnung im
Sinne des § 4 Absatz
2 BVerfSchG zählen:
a) das Recht des
Volkes, die
Staatsgewalt in
Wahlen und
Abstimmungen und
durch besondere
Organe der
Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt
und der
Rechtsprechung
auszuüben und die
Volksvertretung in
allgemeiner,
unmittelbarer,
freier, gleicher und
geheimer Wahl zu
wählen,
b) die Bindung der
Gesetzgebung an die
verfassungsmäßige
Ordnung und die
Bindung der
vollziehenden Gewalt
und der
Rechtsprechung an
Gesetz und Recht,
c) das Recht auf
Bildung und Ausübung
einer
parlamentarischen
Opposition,
d) die Ablösbarkeit
der Regierung und
ihre
Verantwortlichkeit
gegenüber der
Volksvertretung,
e) die
Unabhängigkeit der
Gerichte,
f) der Ausschluß
jeder Gewalt- und
Willkürherrschaft
und
g) die im
Grundgesetz
konkretisierten
Menschenrechte.
_________________________________
NSU-TRio
im November 2011
aus PI
Leserbrief
Als ich heute morgen
vor der Arbeit das
Morgenmagazin in der
ARD einschaltete, um
mir meine tägliche
Dosis Wut für den
Tag zu holen, war
ich natürlich nicht
erstaunt, dass das
Hauptthema, wie seit
Tagen schon, wieder
einmal die „Neue
Dimension des
rechten Terrors in
Deutschland“ war.
Seit Tagen schon
wird das Thema bis
auf den letzten
Knochen auseinander
genommen. Man
bekommt quasi den
Eindruck, die MSM
haben geradezu auf
so etwas gewartet,
um die
Multikulturalisierung
Deutschlands noch
schneller voran
treiben zu können.
(Von Nico F.)
Das muss man sich
mal vorstellen: Da
werden im
öffentlich-rechtlichen
Fernsehen, für das
die meisten von uns
jeden Monat Gebühren
bezahlen, Worte wie
„Abschaum“, „brauner
Sumpf“, „Bestien“
etc. benutzt, um den
„gutmenschlich-naiv-dummen“
Zuschauer bis aufs
letzte auch
dahingehend zu
sensibilisieren,
dass einem die Luft
wegbleibt und man
keinerlei Fragen
stellt. Nicht, dass
ich die Taten in
Schutz nehmen will,
jeder Angriff auf
einen Menschen ist
ein Verbrechen und
gehört bestraft.
Dass die MSM mit
zweierlei Maß messen
ist bekannt, ich
erinnere an die
Brandanschläge von
Berlin und möchte
auf
diesen Link
hinweisen. Man
stelle sich vor, die
Anschläge von Berlin
wären dem
rechtsextremen
Spektrum zuzuordnen.
Ein Aufschrei wäre
durch die Republik
gegangen und
sämtliche Politiker
würden auf die
Barrikaden gehen.
Noch mal zum
Morgenmagazin.
Natürlich werden in
dem Zusammenhang
auch sog. „Experten“
befragt. In dem Fall
war es die
Grünenpolitikerin
Renate Künast
(siehe Video).
Ohne zu zögern wurde
auch sofort mehr
Geld für den „Kampf
gegen Rechts“
gefordert und in dem
Zusammenhang wurde
die
„Extremismusklausel“
von
Familienministerin
Schröder in Frage
gestellt. Mit
anderen Worten: Im
Kampf gegen Rechts
darf es keine Regeln
und Tabus geben.
Und da sind wir
wieder bei der
schnellen, immer
schneller werdenden
Abschaffung
Deutschlands und der
deutschen Kultur.
Diese Kampagne um
die rechtextremen
Taten ist nichts
anderes als eine
mediale
Beschleunigung und
Rechtfertigung der
Abschaffung
Deutschlands.
_______________________________
Die Medienaktionen
sind völlig
übersetzt in der
Reaktion.
Die maßgeblichen,
die die eigentliche
Verantwortlichkeit
tragen, die
Innenminister,
halten sich zurück
Führende Politiker
stellten angesichts
der jüngsten
Vorfälle den Einsatz
von V-Leuten des
Verfassungsschutzes
immer mehr infrage.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Thomas Oppermann
hatte am Dienstag im
Deutschlandfunk
betont,
es könne nicht dabei
bleiben, dass an der
Spitze von
Neonazi-Organisationen
„vom Staat bezahlte
Informanten sind.“
Lötzsch von der
SED/Die Linke will
den
Verfassungsschutz
ganz abschaffen,
warum wohl? Eine
Stasigegenaktion
gegen den
Verfassungsschutz um
freies Aktionsfeld
zu bekommen, läßt
grüßen. Das NSU-TRIO
hatte Kontakt zum
Thüringer
Verfassungsschutz in
den letzten 10
Jahren, einer Zeit,
in der diese
Institution durch
Stasi-Leute bereits
unterwandert war und
ist. Ob die Täter
sich in ihrem
Wohnwagen selber
umbrachten oder,
weil der
Einsatzzweck für
Angriffe auf den
Verfassungsschutz
inzwischen genügend
Nahrung durch
Aktionen der Täter
erfahren hatte und
si deshalb
auftragsmäßig
hingerichtet wurden
wird sich vielleicht
noch durch die
überlebende dritte
Person klären lassen
______________________________________
Verfassungsschutz warnt vor „Renaissance
linker Gewalt“
Linke im Visier der Verfassungsschützer
die Welt 2.7.11
Behördenchef und
Innenminister über Antisemitismus-Debatte
der Partei besorgt
Jahresbericht:
Radikale Islamisten sind weiter die größte
Bedrohung für Deutschlands innere Sicherheit
Es war keine
extremistische Splitterpartei, es war nicht
die NPD, nicht die DVU und auch nicht die
DKP, die am Freitag zu einem Hauptthema bei
der Präsentation des
Verfassungsschutzberichtes 2010 avancierte.
Sondern die Linke. Zwar hatte deren
Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi noch am
Mittwoch vor Journalisten bemängelt, dass es
sich bei der Debatte, wie antisemitisch die
Linke sei, nicht um sein "Lieblingsthema"
handele. Doch das hielt
Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm und
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in
der Bundespressekonferenz nicht davon ab, zu
den Irritationen Stellung zu nehmen, die die
Linke mit ihrem internen Streit um ihr
Verhältnis zu Israel provoziert hatte.
Fromm sagte zwar,
er sehe aktuell keinen Anlass, seine
Einschätzung zur Partei Die Linke zu ändern.
Aber deren interne Debatte werde in seinem
Amt "genau verfolgt". "Wenn es Stimmen in
der Partei gibt, die das Existenzrecht des
Staates Israel in Frage stellen, könnte das
gegen den Gedanken der Völkerverständigung
verstoßen und verfassungsrelevant sein",
begründete er diese Wachsamkeit der Kollegen
in
Köln.
Allerdings sieht
Deutschlands oberster Verfassungsschützer
die Verfassungsfestigkeit der Partei ohnehin
ambivalent. Das illustriert der neue Bericht
seiner Behörde, den er mit dem Innenminister
vorstellte. Der Verfassungsschutzbericht
widmet der Linken, ihren Flügeln und
Aktivitäten immerhin zwölf Seiten unter der
Überschrift "Linksextremismus". Schließlich,
so heißt es, versammelten sich dort
Kräfte, "welche das Ziel einer grundlegenden
Veränderung der bisherigen Staats- und
Gesellschaftsordnung verfolgen". Während
man im Karl-Liebknecht-Haus Wert darauf
lege, öffentlich als "reformorientierte"
Kraft wahrgenommen zu werden, gebe es doch
andererseits "zahlreiche Anhaltspunkte
für linksextremistische Bestrebungen".
Das betreffe insbesondere "die umfassende
Akzeptanz von offen extremistischen
Zusammenschlüssen in ihren Reihen".
Diese Bewertung - und daran zu erinnern war
Fromm wichtig - sei ja auch vom
Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Das wiederum zeige die "Rechtmäßigkeit" und
"Erforderlichkeit" der Beobachtung der
Linken durch den Verfassungsschutz, die von
der Partei selbst scharf kritisiert wird.
Aufgefallen ist
den Verfassungsschützern im zurückliegenden
Jahr jedenfalls einiges. Zum Beispiel, dass
15 Mitglieder des insgesamt 44 Köpfe
zählenden Parteivorstands einem "offen
extremistischen" Zusammenschluss angehören,
der "Sozialistischen Linken". Dieser
habe es sich zur Aufgabe gemacht, die
Vorherrschaft des Kapitals in Deutschland zu
überwinden. Zitiert werden auch Passagen
aus dem Entwurf für das neue
Grundsatzprogramm der Linken, das in diesem
Herbst beschlossen werden soll. Darin wird
eine "grundlegende Veränderung der
Staats- und Gesellschaftsordnung angestrebt"
- die "Neuordnung der herrschenden
Eigentumsverhältnisse", inklusive
Enteignungen. Registriert wurden auch
sinngleiche Anlehnungen an das "Manifest der
Kommunistischen Partei" von 1848.
Daran, dass es nicht immer beim
Aufsetzen von Grundsatzpapieren bleibt,
erinnerte Fromm mit seinem Hinweis, dass
Vertreter der Partei bei Demonstrationen
offen mit linksextremistischen
Aktionsbündnissen zusammenarbeiten:
"Kommt es im Laufe der Veranstaltungen zu
gewalttätigen Ausschreitungen, fehlt eine
deutliche Distanzierung der Partei." Vor
diesem Hintergrund sind die Spekulationen um
antisemitische Tendenzen in der Partei für
Fromm kein Grund, Neubewertungen
vorzunehmen, schon gar nicht öffentlich:
"Wir werden uns an dieser Diskussion nicht
beteiligen. Aber wenn die Voraussetzungen
nach dem Gesetz erfüllt sind, dann ziehen
wir die Konsequenzen."
Tatsächlich wird
die Linke seit Wochen mit
Antisemitismus-Vorwürfen konfrontiert. Eine
Studie, der zufolge solche Tendenzen in der
Partei geduldet werden, befeuerte die
Debatte weiter. Gysi wiederum hatte zwar
einen Beschluss seiner Fraktion
durchgesetzt, wonach Antisemitismus und
Boykottaufrufe gegen israelische Produkte in
seiner Partei keinen Platz haben, aber
mindestens zehn Abgeordnete sollen die
Abstimmung boykottiert haben. Am vergangenen
Dienstag war dann ein weiterer Beschluss
gefasst worden, der den ersten relativierte.
Die
Parteivizechefin der Linken, Katja Kipping,
ging darauf in einer Erklärung zu Fromms
Bericht nicht ein, sondern kritisierte die
"parteipolitische Instrumentalisierung der
Schlapphüte": "Der neue
Verfassungsschutzbericht ist ein
Offenbarungseid für den
Inlandsgeheimdienst." Ihre Partei werde
beobachtet, "obwohl wir politische, soziale
und ökonomische Veränderungen im Rahmen der
Verfassungsordnung durchsetzen wollen". Man
fordere, dass diese Beobachtung "sofort
beendet wird". Ja, diese sei "ein Fall für
den Rechnungshof, weil hier öffentliche
Mittel verschwendet werden". Kipping brachte
stattdessen eine Abschaffung des
Verfassungsschutzes ins Gespräch, was "kein
Tabu" sein dürfe.
Friedrich warnte
vor der insgesamt wieder gestiegenen
Gewaltbereitschaft politischer Extremisten.
Nicht nur die linksextremistische Gewalt
habe zuletzt stark zugenommen, auch die
Gewalt von rechts bereite ihm Sorge. Beim
Linksextremismus gebe es im laufenden Jahr
"gigantisch anwachsende Zahlen": Nach dem
Rückgang der linken Gewalt 2010 sei die Zahl
der Taten in den ersten fünf Monaten 2011
auf ein Rekordniveau gestiegen. Beim
Rechtsextremismus lässt sich laut Bericht
trotz sinkender Fallzahlen "ein Anstieg des
Gewaltpotenzials sowie der Bereitschaft,
Gewalt auch zur Durchsetzung der eigenen
politischen Ziele einzusetzen, beobachten".
Demgegenüber bleibt, wie Fromm sagte, den
eher unorganisierten Skinheads der Nachwuchs
aus.
Das "zentrale
Thema" für den Verfassungsschutz sei aber
weiterhin der Islamismus. Tatsächlich
verzeichne man eine zunehmende Zahl von
Aktivisten bei islamistischen Gruppen. Der
Tod von Al-Qaida-Chef Osama Bin Laden
bedeute "kein Ende der extremistischen
Bedrohung", wie Friedrich sagte. Vielmehr
sei zu befürchten, dass Rache für dessen
Tötung ein Motiv für künftige Anschläge sein
könne. Wie in den Vorjahren bezifferte der
Verfassungsschutz die Zahl der
islamistischen Gruppierungen in Deutschland
auf 29. Diese Gruppen zählten im
zurückliegenden Jahr 37 470 aktive
Mitglieder. Das waren 1200 mehr als 2009.
Deutschland sei weiterhin in deren Fokus -
und der Islamismus hier stütze sich auf eine
"vielfältige extremistische Szene". Eine
besondere Bedrohung gehe auch von
internetbasierten Angriffen auf
Computersysteme aus. Überhaupt sei das Netz
das wichtigste Propagandamedium der
Terroristen.
_______________________________________
Verdachtsmomente gegen die Pro Bewegungen im
Verfassungsschutzbericht 2010 begründet?
Verfassungsschutzbericht unter
dem Kapitel “Rechtsextremismus”
zu Islamkritik und Pro-Bewegung,
was die Verdachtserhebung
berechtigen soll:
"Das
rechtsextremistische
Spektrum verbreitet seit
geraumer Zeit die These
einer „Islamisierung
Europas“. Der Islam
wird darin zum Feindbild
stigmatisiert, indem Islam
und islamistische
Terrorgefahr gleichgesetzt
sowie soziale Probleme und
gesellschaftliche Missstände
in Europa einseitig auf das
Verhalten vermeintlich nicht
integrierbarer Muslime
reduziert werden. Aus
anfänglich eher national
ausgerichteten Kampagnen zu
diesem Thema haben sich in
den vergangenen Jahren auf
europäischer Ebene
Kooperationsbestrebungen von
Rechtsextremisten und
Rechtspopulisten entwickelt.
Das
2008 gegründete Bündnis
„Städte gegen Islamisierung“
vereint eine Reihe von
Partnern, die diesem
Spektrum zuzuordnen sind (so
z. B. der flämische „Vlaams
Belang“ (VB), die
„Freiheitliche Partei
Österreichs“ (FPÖ), die
französische Partei „Mouvement
National Républicain“ (MNR)
und die spanische „Plataforma
per Catalunya“).
„Bürgerbewegung pro Köln
e.V.“ / „Bürgerbewegung pro
NRW“ (Verdachtsfall)
Wichtigste Bündnispartner
auf deutscher Seite sind die
personell eng verwobenen und
ideologisch
gleichgerichteten
„Bürgerbewegung pro Köln
e.V.“ („pro Köln“) /
„Bürgerbewegung pro NRW“
(„pro NRW“).
Nachdem in den Jahren 2008
und 2009 bereits
„Anti-Islamisierungskongresse“
durchgeführt worden waren,
hatten „pro Köln“/„pro NRW“
vom 26. bis 28. März 2010 –
anknüpfend an das Ergebnis
der Schweizer
Volksabstimmung über ein
Minarettverbot im November
2009 – zu einem
„Anti-Minarett-Kongress“
eingeladen. An diesem nahmen
auch zahlreiche Gäste aus
dem europäischen Ausland
teil. Auf dem Kongress wurde
beschlossen, eine Studie
über die Möglichkeiten der
Durchführung eines
EU-Bürgerbegehrens für ein
europa-weites Minarettverbot
zu erarbeiten: Minarette
seien Ausdruck
aggressiv-islamistischer
Machtsymbole".
Abgesehen davon, dass zu
keinem Zeitpunkt und in
keiner Niederschrift noch
Äußerung von Pro-Mitgliedern
der Islam stigmatisiert
wird, vielmehr vor der durch
ungeordnete Migration
erfolgenden für jeden
erkennbaren eine
verdrängende Islamisierung
unserer christlichen Kultur
in Europa gefördert wird,
behandelt der
Verfassungsschutz dieses
Probleme in seinem eigenen
Bericht unter dem
Ordnungspunkt "wesentliches
Gefahrenmoment" ein. So
heißt es:
"Das "zentrale Thema" für
den Verfassungsschutz sei
weiterhin der Islamismus.
Tatsächlich verzeichne man
eine zunehmende Zahl von
Aktivisten bei
islamistischen Gruppen.
Der Tod von Al-Qaida-Chef
Osama Bin Laden bedeute
"kein Ende der
extremistischen Bedrohung",
wie Friedrich sagte.
Vielmehr sei zu befürchten,
dass Rache für dessen Tötung
ein Motiv für künftige
Anschläge sein könne.
Wie in den Vorjahren
bezifferte der
Verfassungsschutz die Zahl
der islamistischen
Gruppierungen in Deutschland
auf 29. Diese Gruppen
zählten im zurückliegenden
Jahr 37 470 aktive
Mitglieder. Das waren
1200 mehr als 2009.
Deutschland sei weiterhin in
deren Fokus - und der
Islamismus hier stütze sich
auf eine "vielfältige
extremistische Szene".
Eine besondere Bedrohung
gehe auch von
internetbasierten Angriffen
auf Computersysteme aus.
Überhaupt sei das Netz das
wichtigste Propagandamedium
der Terroristen".
Widerspruch in sich?
Berücksichtigt man die
Tatsache, dass jede
gewalttätige Aktion in den
Mahgreb-Staaten und seinen
arabisierten Anrainern
stetig nach dem
Freitagsgebet in der Moschee
seinen Ausgang nimmt;
außerdem die Tatsache , dass
unstreitig die in den
Moscheen tätigen Imame einen
konservativen gewaltbereiten
Islam gegen Ungläubige
verbreiten, kann man in
Vorschau zu den massenhaften
Moscheebauten in Deutschland
vorausahnen, was auf uns
zukommt. Die
verantwortlichen Drahtzieher
für diese Entwicklung stehen
eindeutig und nachweislich
auf rot-grüner Seite
einschließlich der sich
harmlos gebenden SPD. Der
Verfassungsschutz als
politische Behörde der
jeweiligen Landes- und
Bundesregierung macht dieses
verfassungswidrige Spiel mit
und gibt sich
widersprechende Vorbeuge
gegen unliebsame Parteien
durch insoweit
widersprüchlichen
Verfassungsberichttext
zusätzlich Nahrung sowie
politische Hilfe für in
Führung befindliche
verfassungswidrig handelnde
Politparteien.
______________________________________
Rotlackiertes Nazi-Verhalten behindert Pro-Deutschland in Berlin
wie immer Typen aus der SPD, Die Linke und den Grünen, Heuchel-Demokraten
mit Nazitaktik
30.06.2011 Berlin.
Eine erst über das
Verwaltungsgericht mögliche
Veranstaltung der
"Bürgerbewegung Pro
Deutschland" ist am
Donnerstag in Kreuzberg von
Gegendemonstranten
verhindert worden. Die etwa
250 Teilnehmer eines
Protestaufzuges hätten die
14 Teilnehmer an der
Veranstaltung nicht in das
Rathaus Kreuzberg gelassen,
sagte ein Polizeisprecher.
Die Protestierenden hätten
den Eingang zum Rathaus und
eine Treppe in dem Gebäude
blockiert. Die Polizei war
mit rund 500 Kräften im
Einsatz. Die Demonstranten
hätten sich teilweise "sehr
massiv" der Polizei
entgegengestellt, sagte der
Sprecher weiter. Dennoch
seien die Proteste
weitgehend friedlich
verlaufen. Zwei
Demonstranten seien wegen
Landfriedensbruchs
festgenommen worden.
Deutschland noch freie
Demokratie?
Video
Veranstalter des
Rotlackierten Naziauftritts?
Wie die Fahnen zeigen: Die
Linke, SPD, Grüne und Solid,
die sich als
Verfassungsgegner und in
typischer NSDAP und
Honecker Attitüde gegenüber
anders Denkenden verhalten.
Ihr derzeit im Rahmen der
GAZA-Frage diskutiertes
antisemitisches Verhalten
rundet den
Nazi-Einschätzungsrahmen
endgültig ab.
______________________________________________
Verfassungsschutzbericht 2010
ab Seite 109
|
Die Partei „DIE LINKE."
sammelt unter dem
Begriff „Pluralismus"
u.a. solche „linken"
Kräfte, welche das Ziel
einer grundlegenden
Veränderung der
bisherigen Staats- und
Gesellschaftsordnung
verfolgen. Ungeachtet
des nach außen hin
ambivalenten
Erscheinungsbildes
liegen zahlreiche
Anhaltspunkte für
linksextremistische
Bestrebungen in der
Partei vor, insbesondere
die uneinheitliche
Haltung gegenüber
linksextremistischer
Gewalt und die
umfassende Akzeptanz
offen extremistischer
Zusammenschlüsse in
ihren Reihen. Der 6.
Senat des
Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) in Leipzig
bestätigte in einem
Klageverfahren des
Abgeordneten der Partei
Bodo Ramelow gegen die
Bundesrepublik
Deutschland mit Urteil
vom 21. Juli 2010 in
letzter Instanz die
Rechtmäßigkeit und
Erforderlichkeit der
Beobachtung der Partei
durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz.
(Weiter zu DKP; MPDL und
Rote Hilfe siehe
Bericht) |
______________________________________________
Der
Verfassungsschutz warnt vor einer
„Renaissance linker Gewalt“
BERLIN. Der Präsident
des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz
Fromm, hat vor einer Renaissance
linksextremer Gewalt gewarnt. Laut der
polizeilichen Kriminalstatistik gebe es eine
zunehmende Gewaltorientierung in der linken
Szene, sagte Fromm der Berliner
Zeitung.
Besonders
auffällig sei die gestiegene Zahl von
Brandanschlägen auf Autos und
von Sachbeschädigungen an Immobilien vor
allem in Berlin und Hamburg. Auch gebe es
eine erhöhte „Verbalradikalität“ in den
Bekennerschreiben, in denen teilweise auch
Gewalt gegen Einzelpersonen thematisiert
werde.
Angesichts
linksextremer Gewalttaten, wie dem
Angriff auf eine Hamburger Polizeiwache im
Dezember vergangenen Jahres oder den
Anschlägen mit Brandsätzen aus Gaskartuschen
in Berlin stelle sich die Frage, ob sich
hier eine weitere Eskalation abzeichne, so
Fromm.
Fromm rechtfertigt
Beobachtung der Linkspartei
Der
Verfassungsschutzchef verteidigte in dem
Interview auch
erneut die Beobachtung der Linkspartei durch
seine Behörde. Mitglieder der Partei
fungierten als Anmelder von Demonstrationen,
„deren Teilnehmer überwiegend aus dem
gewaltbereiten linksextremistischen Spektrum
kommen“, sagte Fromm. Zudem wiese die
Linkspartei Anhaltspunkte eines politischen
Extremismus auf, da sie „offen
extremistische Zusammenschlüsse“ integriere.
aus Junge
Freiheit.de 26.5.2010
-
Linke Gewalt hat stark zugenommen Foto: Pixelio/A.Dreher
Innenexperten
und
Sicherheitsbehörden
beklagen
derzeit
einen
extremen
Anstieg
linker
Gewalt.
Deutschlandweit
nahmen
die
linksmotivierten
Gewalttaten
2009
im
Vergleich
zum
Vorjahr
um
annähernd
55
Prozent
zu,
in
der
Hauptstadt
sogar
um
144
Prozent.
Die
folgende
(unvollständige)
Aufstellung
soll
einige
exemplarische
Fälle
linksextremer
Gewalt
der
vergangenen
Monaten
aufzeigen.
30.
März
2009:
Vermummte
Täter
dringen
am
hellichten
Tag
in
das
Verlagsgebäude
des
Berliner
Kuriers
ein,
verwüsten
die
Redaktionsräume
und
zerstören
Rechner
und
Mobiliar.
Kurz
zuvor
hatte
das
Blatt
über
mögliche
Ausschreitungen
bei
einer
bevorstehenden
Demonstration
von
Linksextremisten
berichtet.
13.
April
2009:
Unbekannte
verüben
einen
Brandanschlag
auf
die
Bundeswehr
in
Dresden.
42
Fahrzeuge
werden
zerstört,
es
entsteht
ein
Schaden
von
rund
drei
Millionen
Euro.
1.
Mai
2009:
In
Berlin
werden
bei
Demonstrationen
479
Polizisten
verletzt.
Das
Vorgehen
der
Randalierer
ist
äußerst
brutal.
Neben
Steinen
und
Flaschen
werden
die
Beamten
auch
mit
Molotowcocktails
angegriffen.
Auch
in
Hamburg
und
Ulm
kommt
es
zu
schweren
Ausschreitungen.
11.
Juni
2009:
Bei
einem
Brandanschlag
in
Berlin
werden
sieben
Fahrzeuge
der
Post-Tochter
DHL
zerstört.
Der
Logistiker
ist
im
Visier
von
Linksextremisten,
da
er
auch
Transportaufgaben
für
die
Bundeswehr
übernimmt.
17.
Juni
2009:
In
Berlin
werden
zehn
Fahrzeuge
einer
Firma,
die
Kitas
und
Schulen
mit
Essen
beliefert,
in
Brand
gesteckt.
Es
entsteht
ein
Schaden
von
über
hunderttausend
Euro.
Die
Polizei
vermutet
einen
Zusammenhang
mit
den
sogenannten
linksextremistischen
„Action
Weeks“.
18.
Juni
2009:
Vor
dem
Haus
des
innenpolitischen
Sprechers
der
CDU
im
Berliner
Abgeordnetenhaus,
Robbin
Juhnke,
werden
zwei
Fahrzeuge
in
Brand
gesteckt.
In
Bekennerschreiben
heißt
es,
man
habe
die
Autos
„flambiert“,
da
Juhnke
„ein
Rechtsaußen-Hardliner
der
CDU“
sei
und
gegen
Linke
hetze.
Juli
2009:
Linksextremisten
rufen
dazu
auf,
Bundeswehrsoldaten
„anzupöbeln
und
anzugreifen“
und
deren
Fahrzeuge
zu
zerstören.
Unter
anderem
heißt
es
in
dem
Aufruf:
„Nicht
zögern.
Reinhauen.
Und
zwar
richtig.“
2.
Juli
2009:
In
Hamburg
werden
neun
Fahrzeuge
in
Brand
gesteckt,
darunter
drei
Autos
der
Post.
4.
/5.
Juli
2009:
Beim
„Schanzenfest“
in
Hamburg
liefern
sich
rund
tausend
Linksextremisten
heftigste
Auseinandersetzungen
mit
der
Polizei.
50
Beamte
werden
verletzt,
27
davon
so
schwer,
daß
sie
ihren
Dienst
nicht
fortsetzen
können.
Ein
Streifenwagen
wird
in
Brand
gesteckt.
Die
Polizei
muß
Wasserwerfer
und
Schlagstöcke
einsetzen.
27.
Juli
2009:
Linksextremisten
besetzen
die
Geschäftsstelle
des
Grünen-Kreisverbandes
im
Berliner
Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg,
um
gegen
die
Verhaftung
einer
mutmaßlichen
Brandstifterin
zu
protestieren.
8.
September
2009:
In
zwei
Hamburger
Stadtteilen
werden
zeitgleich
sechs
Fahrzeuge
in
Brand
gesteckt.
12.
September
2009:
Bei
einer
Neuauflage
des
Schanzenfestes
in
Hamburg
werden
30
Polizisten
verletzt,
Schaufenster
eingeschlagen,
Geschäfte
geplündert
und
Barrikaden
angesteckt.
Rund
200
Vermummte
greifen
eine
Polizeiwache
an.
Oktober
2009:
Linksextremisten
drohen
einem
Berliner
Staatsanwalt
mit
dem
Tod.
Der
Jurist
ist
der
Anklagevertreter
in
einem
Verfahren
gegen
zwei
Berliner
Schüler,
denen
vorgeworfen
wird,
bei
den
Ausschreitungen
am
1.
Mai
einen
Molotowcocktail
geworfen
und
dabei
eine
Frau
schwer
verletzt
zu
haben.
7.
Oktober
2009:
Unbekannte
verüben
in
Hamburg
Anschläge
auf
die
Häuser
zweier
Senatoren.
Die
Täter
bewerfen
die
Tür
des
Hauses
von
Innensenator
Christoph
Ahlhaus
(CDU)
mit
Farbflaschen
und
Steinen.
Ein
neben
dem
Haus
geparktes
Auto
wird
in
Brand
gesteckt.
Zeitgleich
werden
die
Fensterscheiben
des
Hauses
von
Wissenschaftssenatorin
Herlind
Gundelach
(CDU)
eingeworfen.
28.
Oktober
2009:
In
Hamburg
werden
zwanzig
Fahrzeuge
in
Brand
gesteckt.
4.
Dezember
2009:
In
Hamburg
zünden
Vermummte
im
Stadtteil
St.
Pauli
zwei
Streifenwagen
vor
einer
Polizeiwache
an.
Die
aus
dem
Gebäude
eilenden
Beamten
werden
mit
Steinen
beworfen.
Zeitgleich
werden
auf
dem
Gelände
des
Bundesamtes
für
die
Anerkennung
ausländischer
Flüchtlinge
zwei
Fahrzeuge
des
Zolls
in
Brand
gesteckt.
Ebenfalls
zur
gleichen
Zeit
greifen
Unbekannte
ein
Gebäude
des
Bundeskriminalamtes
in
Berlin
an.
Januar
2010:
Laut
Polizei
wurden
2009
in
Berlin
296
Fahrzeuge
durch
vermutlich
politisch
motivierte
Brandanschläge
beschädigt
beziehungsweise
zerstört.
22.
Januar
2010:
Unbekannte
verüben
auf
die
Ausländerbehörde
in
Göttingen
einen
Anschlag
mit
einer
Brandbombe.
Ein
Mitarbeiter
der
Behörde
wird
verletzt.
2.
Februar
2010:
In
Leipzig
drohen
Linksextremisten
auf
einer
Internetseite,
Polizisten
zu
erschießen,
und
bekennen
sich
zu
einem
Brandanschlag
auf
einen
Sattelschlepper,
auf
dem
sich
zwei
neue
Streifenwagen
befanden.
5.
Februar
2010:
Unbekannte
verüben
einen
Brandanschlag
auf
das
Berliner
Haus
der
Wirtschaft.
Wie
schon
bei
Anschlägen
zuvor,
verwenden
die
Täter
selbstgebaute
Brandbomben
aus
Gaskartuschen.
Die
Bauanleitungen
hierzu
werden
im
Internet
verbreitet.
6.
April
2010:
Unbekannte
setzen
im
Hamburger
Stadtteil
Groß
Flottbek
zehn
Fahrzeuge
in
Brand.
Einen
Tag
zuvor
waren
im
Stadtteil
Harvestehude
sechs
Autos
angezündet
worden.
Da
kein
Bekennerschreiben
vorliegt,
geht
die
Polizei
nicht
von
einem
politischen
Tathintergrund
aus.
18.
April
2010:
Im
nordrhein-westfälischen
Drensteinfurt
werden
acht
Postfahrzeuge
durch
Feuer
zerstört
und
vier
weitere
beschädigt.
Der
Schaden
beläuft
sich
auf
etwa
150.000
Euro.
Bei
einer
Zeitung
gehen
Bekennerschreiben
ein,
die
auf
linksextreme
Täter
schließen
lassen.
1.
Mai
2010:
In
Berlin
und
Hamburg
kommt
es
rund
um
den
1.
Mai
wieder
zu
Ausschreitungen.
Zahlreiche
Polizisten
werden
verletzt. (JF)
|
|
|
|
|
|
|
|
|