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Affirmative Action als "positive Diskriminierung" weiterer Ausgangspunkt des Mißbrauchs der UNESCO-Resolution 1978 ("Rassen und Rassenvorurteile") Als wacher Mensch mit gesundem Menschenverstand verstehen Sie nicht die klar erkennbare Bevorteilung von Islamischen Migranten im täglichen Leben, in der öffentlichen Verwaltung, in den Medien, in der Justiz? Das kommt nicht vom Zufall her, ist vielmehr gelenkt. Um das zu verstehen sollten Sie zunächst wissen, was man unter "positiver Diskriminierung" im Rahmen eines noch andauernden angeblichen Klärungsprozesses versteht, ganz oben versteht sich!
Affirmative Action bezeichnet institutionalisierte Maßnahmen, die soziale Diskriminierung im Sinne einer Gruppenbenachteiligung verhindern oder vermindern soll. Für den Zusammenhang sind unterschiedliche deutschsprachige Bezeichnungen gebräuchlich, keine davon konnte sich fachsprachlich oder in der Öffentlichkeit bisher allgemein durchsetzen: „positive Maßnahmen“ (positive action), „affirmative Maßnahmen“ (affirmative action), „umgekehrte Diskriminierung“ (reverse discrimination) und „positive Diskriminierung“ (positive discrimination). In verschiedenen Ländern haben diese Begriffe verschiedene Bedeutungen, und selbst in der wissenschaftlichen Literatur herrscht Uneinigkeit darüber, was genau jeder einzelne von ihnen beinhaltet.[1] (Gleichwohl wird sie verschwiegen praktiziert, das zu Ihrem Nachteil) Der Begriff „positive Diskriminierung“ ist missverständlich.[2] In dieser Begriffsvariante wird das Wort Diskriminierung von seinen Befürwortern in seiner älteren, wertneutralen Bedeutungsvariante im Sinne von Ungleichbehandlung (eigentlich Unterscheidung) verstanden, statt wie heute meist üblich im abwertenden Sinne als Benachteiligung.(Denken Sie an Lenin: "Begriffe besetzen!") Maßnahmen der Affirmative Action wurden zunächst in den Vereinigten Staaten entwickelt. Gemäß der amerikanischen Bürgerrechtskommission von 1977 versteht sich als Affirmative Action „jede Maßnahme, die über die einfache Beseitigung einer diskriminierenden Praktik hinausgeht, um einstige und heutige Diskriminierung zu korrigieren, zu kompensieren und in Zukunft zu verhüten.“ (Kathrin Meier-Ritz[3]) In den Bereichen von Ausbildung, des Arbeitsmarktes und der Karrierechancen soll mit Maßnahmen der Affirmative Action die Situation insbesondere für Frauen und für Menschen benachteiligter ethnischer Gruppen verbessert werden. Geschichte der Affirmative Action Erstmalig eingeführt wurde das Konzept der Affirmative Action 1961 von Präsident John F. Kennedy, welcher mit der Executive Order 10925 die Equal Employment Opportunity Commission ins Leben rief, welche 1964 wirksam wurde. 1965 erläuterte Präsident Lyndon B. Johnson in einer Rede vor den schwarzen Studenten der Howard University die Grundidee der Affirmative Action: „Man kann einen Menschen, der jahrelang in Ketten humpeln musste, nicht einfach auf die Startlinie eines Wettrennens stellen mit den Worten: "Du bist nun frei fürs Wettlaufen" – und dabei auch noch glauben, man sei überaus fair.“ – Timeline of Affirmative Action Milestones[4] In der KSZE wurde die positive Diskriminierung ebenfalls verpflichtend eingeführt, um Menschenrechte und Grundfreiheiten insbesondere der Minderheiten zu gewährleisten[5]. In Deutschland wurde affirmative action Anfang der 1980er Jahre von der Bundesregierung unter Helmut Kohl programmatisch formuliert. Die damalige Ausländerbeauftragte der Bundesregierung unter Kohl, die FDP-Politikerin Liselotte Funcke, Volker Schmidt von der Berliner Senatskanzlei und Peter Menke-Glückert als Vorsitzender der Gesellschaft für Zukunftsfragen gaben eine Schrift mit dem Titel Ausländer oder Deutsche. Integration ausländischer Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik heraus, die 1981 im Kölner Bund-Verlag erschien. Im Vorwort wird die Idee umrissen: „Für wenigstens zwei Generationen muss für die Ausländer mehr getan werden als für die Deutschen.“ Auf Seite 13 wird die Programmatik präzisiert: „Um den Ausländern Chancengleichheit zu verschaffen, muss jedoch für wenigstens zwei Generationen mehr für Ausländer getan werden als für Deutsche.“ Rechtlich wurden sogenannte „positive Maßnahmen“ erstmals 2002 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anerkannt[6] und 2006 in Form des § 5 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gesetzlich verankert[7]. Innerhalb der EU werden mit affirmative action gewöhnlich eher die zulässigen Maßnahmen bezeichnet, während die gerichtlich verbotenen eher als positive Diskriminierung bezeichnet werden[8]. Praxis der Affirmative Action Affirmative Action umfasst mehr als die Quotenregelung, die in den Vereinigten Staaten nur sehr selten und dann besonders starken Fällen von Diskriminierung angewandt wird. Affirmative Action schließt Diversity Trainings und spezielle Bildungsprogramme gegen Rassismus und Sexismus ein, sowie die Senkung von Leistungsanforderungen (beispielsweise an Hochschulen) insgesamt oder für bestimmte benachteiligte Gruppen. An einigen Hochschulen in den Vereinigten Staaten findet Affirmative Action durch das Punktesystem statt: An der Universität von Michigan können Bewerber maximal 150 Punkte erreichen, hiervon jeweils 20 Punkte für „sozio-ökonomische Benachteiligung“ und für die Zugehörigkeit zu einer „unterrepräsentierten rassisch-ethnischen Minderheit“.[9] Die meisten Affirmative-Action-Programme in den Vereinigten Staaten verwenden zur Feststellung der Rasse und ethnischen Abstammung die Selbstangabe der potenziell Begünstigten. Die dabei verwendeten Kategorien – zum Beispiel bei Bewerbungsbögen für Aufnahme in ein College – lehnen sich meist an die entsprechenden Definitionen des United States Census an. Wenn sich die Selbstangabe im nachhinein als unplausibel oder gar Betrug herausstellt, kann dies für den Bewerber negative Konsequenzen haben.[10] Eine weitere Maßnahme ist die sogenannte Contract Compliance (Vertragseinhaltung). Die US-Bundesregierung verpflichtet damit alle staatlichen Subventions- und Auftragsempfänger zur Umsetzung der Affirmative Action. Die Vergabe öffentlicher Aufträge und Subventionen (einschließlich an die Schulen und Hochschulen) wurde an die Vertragsunterzeichnung und -einhaltung von positiver Diskriminierung gebunden, welche durch das Federal Office for Contract Compliance kontrolliert wird. Diese Contract compliance verpflichtet zur Überwachung und Lenkung der ethnischen Zusammensetzung ihrer Belegschaft (oder. ihres Klientels) sowie zur Vorlage von Trendberichten, die ihre konkreten Zukunftspläne für den Diskriminierungsabbau darlegen. Entsprechende Maßnahmen wurden auch in die Antidiskriminierungsstrategien Großbritanniens und der Niederlande aufgenommen.[11] Der Soziologe Ralf Dahrendorf forderte im September 2007 auch für deutsche Hochschulen aufgrund der anhaltenden Bildungsbenachteiligung eine „Migrantenquote“[12] Die Linke in Berlin fordert eine Quotenregelung, die Kindern aus armen Haushalten den Zugang zum Gymnasium erleichtern soll. Von der Regelung sollen Hartz-IV-Kinder und auch die Kinder, deren Eltern Wohngeld oder andere staatliche Transferleistungen erhalten profitieren.[13] Bekannte Gegner und Befürworter der Affirmative Action Zu den bekannten Befürwortern der affirmative Action zählen der Geschichtsprofessor Stanley Elkins (der darin einen Ausgleich für die Sklaverei sah, wie er in seinem Buch Slavery : A Problem in American Institutional and Intellectual Life erklärte) und der Soziologe und Senator der Vereinigten Staaten Daniel Patrick Moynihan, der sich unter anderem auf Elkins berief. Zu den Gegnern zählen Antonin Scalia, Anthony Kennedy und Clarence Thomas, die Richter am US Supreme Court sind, der Philosoph Carl Cohen und der Buchautor Richard Rodriguez. Generell lässt sich Kritik an „Affirmative Action“ unter folgender Formel zusammenfassen: „Die positive Diskriminierung des Einen ist die negative Diskriminierung des Anderen“. Im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen 2004 sprachen sich der amtierende republikanische Präsident George W. Bush sowie dessen damalige (afroamerikanische) Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice gegen die Affirmative Action aus. Rice benutzt dazu den Begriff positive Diskriminierung mit abwertendem Unterton. Der damalige (ebenfalls afroamerikanische) Außenminister Colin Powell befürwortete diese Praxis hingegen.[14] Affirmative-Action-Kontroverse Im Jahre 2003 war die Zulassungspolitik der University of Michigan Law School Gegenstand einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (US Supreme Court), der im Fall Grutter v. Bollinger entschied, dass die ethnische Zugehörigkeit der Bewerber als ein Kriterium bei der Zulassungsentscheidung herangezogen werden darf und damit die verfolgte Affirmative-Action-Politik, die auf Förderung schwarzer und anderer Minderheitenbewerber zielte, aufrechterhielt. Auch wenn diese Politik der University of Michigan Law School folglich mit Blick auf die Bundesverfassung keinen Bedenken mehr begegnete, stieß sie bei den unterlegenen Klägern wie auch in Teilen der Bevölkerung Michigans weiterhin auf Widerstand. Am 7. November 2006 hatte schließlich ein von Barbara Grutter und Jennifer Gratz angestrengtes Referendum Erfolg, nach dem die Verfassung des Bundesstaats Michigan dahingehend geändert werden soll, dass bei Zulassungsentscheidungen von öffentlichen Bildungsinstitutionen, also insbesondere der University of Michigan und der University of Michigan Law School, Bewerbern keine bevorzugte Behandlung anhand von Rasse, Herkunft oder anderen ethnischen Kriterien gewährt werden darf. Gegen das ursprünglich zum 22. Dezember 2006 vorgesehene In-Kraft-Treten der Verfassungsänderung sind zur Zeit noch mehrere Klagen anhängig. Am 19. Dezember 2006 urteilte der U.S. District Court des Eastern District of Michigan daher, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache zumindest die University of Michigan und zwei andere öffentliche Hochschulen im Bundesstaat die bisherige Zulassungspraxis aufrechterhalten dürfen.(weiteres hierzu siehe Wikipedia) „Man kann einen Menschen, der jahrelang in Ketten humpeln musste, nicht einfach auf die Startlinie eines Wettrennens stellen mit den Worten: "Du bist nun frei fürs Wettlaufen" – und dabei auch noch glauben, man sei überaus fair.“ Bei wohlwollender Betrachtung dieser also noch im Entwicklungsstadium befindlichen betrachtungsweise, die gleichwohl trotzdem schon täglich im Handeln aller verantwortlicher Europas praktiziert wird ohne Rücksicht auf die jeweilige Urbevölkerung fragt sich, was dann eine "Faire Betrachtungsweise " sein soll, wenn anders als die z. B. in Deutschland eingewanderten Italiener, Griechen, Spannier usw, die alle aus dem gleichen Kulturkreis kommend sich eingegliedert haben, der Islamkreis aber absondernde Parallelgesellschaften bildet, mangelden Eingliederungs- und westlichen Bildungswillen verweigert und teils sogar ausdrücklich ablehnt. "Der Sklave wird also frei, dann gefördert und wird zum Gegner des fairen Befreiers?" Urteilen Sie selbst! |
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