Pro Mittelstand NRW

Der Mittelstand pro NRW ist einer von mehreren Arbeitskreisen der Bürgerbewegung pro NRW, der seine politischen Inhalte und Ziele auf dieser Internetseite vorstellt und diese im Gesamtverband in den innerparteilichen Diskussionsprozess einbringt


Populismus scheuen Sozialisten bei Anderen wie der Teufel das Weihwasser, denn es war und ist ihre eigene Erfolgstaktik!

 

 

 Internationale Medienkonzerne

Medienunternehmen sind Unternehmen, die publizistische Medien betreiben oder für diese produzieren. Sie stellen gesellschaftliche Öffentlichkeit her, unterscheiden sich somit von Unternehmen anderer Industrien und unterliegen eigenen medienrechtlichen Bestimmungen. Sie sind wesentliche Urheber und Träger von Mode- und Meinungsströmungen in der Bevölkerung. Wegen ihrer realen oder vermuteten Deutungsmacht stehen besonders die großen Medienkonzerne im Zentrum medienpolitischer Debatten.

Medienkonzerne sind Zusammenschlüsse rechtlich selbständiger Unternehmen, die den größten Teil ihres Umsatzes mit Presse-, Rundfunk-, Film-, Musik- oder Online-Inhalten erwirtschaften. Einige Medienkonzerne verfügen über Budgets in der Höhe von Nationalstaaten. Die fünf umsatzstärksten Medienkonzerne der Welt sind in US-amerikanischem Besitz. Time Warner führt das Ranking mit 33,735 Mrd. € (Geschäftsjahr 2007) an. Die Konzerne The Walt Disney Company, Comcast, News Corporation und Viacom belegen die Plätze zwei bis fünf.[1] An sechster Stelle steht der größte europäische Medienkonzern, die deutsche Bertelsmann AG mit einem Umsatz von 18,758 Mrd. € im Jahr 2007. Als Motoren und Moderatoren der Globalisierung haben Medienkonzerne wirtschaftliche und meinungsbildende Macht

Einige Medienkonzerne verfügen über Budgets in der Höhe von Nationalstaaten. Als Motoren und Moderatoren der Globalisierung haben sie wirtschaftliche und meinungsbildende Macht. Der aktuellen Herausforderung, ihre Geschäftssparten der Old Economy mit denen der New Economy zu verbinden, begegnen sie durch Umstrukturierungen, Kooperationen oder Fusionen mit Spezialanbietern (Werbevermarkter) oder gewachsenen Plattformen (MySpace, YouTube). Technischer Fortschritt und Konkurrenzdruck treiben Großkonzerne an, ihre Geschäftsfelder auf nationalen und internationalen Märkten auszuweiten. Dazu gehen sie auch Partnerschaften mit Finanzinvestoren ein, deren Einfluss in einigen Medienkonzernen erheblich ist.

Wer steckt hinter den großen Medienunternehmen? Wie sind sie aufgestellt? Welchen Strategien folgen sie? Welche Rolle spielt der deutsche Markt bei den globalen Plänen? Welche Rolle spielen die Kapitalinvestoren? Aufbauend auf der Studie „Wer beherrscht die Medien?“ von 2005 wurde vom Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) die Mediendatenbank mediadb.eu eingerichtet. Sie liefert umfassende und stets aktualisierte Strukturdaten zu internationalen Medienkonzernen sowie News-Meldungen zum medienökonomischen Geschehen.

Für das Ranking der weltweit größten Medienkonzerne werden Medienkonzerne als Unternehmen definiert, deren strategischer Fokus auf der Inhalte-Produktion in den Bereichen Print, TV, Film und Internet liegt. Da manche US-amerikanische Kabelnetzbetreiber maßgeblich auf die Verbreitung von Programminhalten einwirken und selbst als Inhalteproduzenten auftreten, finden diese sich im Ranking der Medienkonzerne wieder. Die Präsentation der Medienkonzerne erfolgt in Form von Rankings. Aufgeführt wird jeweils der Mutterkonzern (z. B. News Corporation), auch wenn ein Tochterunternehmen (z. B. BSkyB) für sich allein den Umsatz in der Größenordnung konkurrierender Konzerne aufweist. Die Größe eines Konzerns bemisst sich dabei am Medienumsatz des jeweils letzten Geschäftsjahres. Basis für die Umsatzzahlen ist der Betrag in Originalwährung. Zur Umrechnung in Euro wird der Mittelkurs des jeweiligen Jahres herangezogen.


Dieses Urteil weckt wenig Begeisterung

Das Bundesverfassungsgericht hat das hessische Privatrundfunkgesetz abgewiesen und damit der SPD das Recht gegeben, sich an Sendern zu beteiligen. Das Urteil wirkt ebenso geschichts- wie politikvergessen.

Von Michael Hanfeld

12. März 2008 

Mit seinen Rundfunkurteilen schreibt das Bundesverfassungsgericht Geschichte. Erst vor einem halben Jahr hat es mit seinem Beschluss zu den Gebühren dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Freifahrtschein fürs Internet ausgestellt. Nun, durch die Abweisung des hessischen Privatfunkgesetzes, geben die Richter der SPD freie Hand, sich nach Gutdünken an privaten Sendern und Verlagen zu beteiligen. Das eine wie das andere Urteil wirkt ebenso geschichts- wie politikvergessen. Beide zusammengenommen bergen einen seltsamen inneren Widerspruch. ARD und ZDF sollen dem Zugriff der Politik entzogen werden, indem man den Ministerpräsidenten und den Länderparlamenten so gut wie jede Möglichkeit nimmt, die Höhe der Rundfunkgebühr zu beeinflussen, die, einer Steuer gleich, allen Bürger abgefordert wird.

Private Sender und Verlage aber werden eben diesem Einfluss unterworfen, da politische Parteien, oder besser gesagt vor allem eine Partei, nämlich die SPD, sich von ihnen nicht fernhalten müssen. Nimmt man hinzu, dass der Einfluss der Parteiendemokratie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor allem und ganz konkret in den Aufsichtsgremien Gestalt annimmt, etwa durch den SPD-Vorsitzenden Kurt Beck, der im Nebenjob Chef des ZDF-Verwaltungsrats ist, muss man erkennen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Staatsferne des Rundfunks nicht sichert, sondern den Zugriff der Parteien geradezu befördert.

Das Gesetz muss geändert werden

Politische Parteien, so die Verfassungsrichter in ihrem Urteil (AZ: 2 BvF 4/03 - Urteil vom 12. März 2008), das die Bundestagsfraktion der SPD mit einer Normenkontrollklage erreicht hat, dürfen sich an privaten Rundfunksendern in geringem Maß beteiligen, solange dabei ein bestimmender Einfluss auf die Programmgestaltung ausgeschlossen bleibt. Der Gesetzgeber dürfe Parteien zwar eine Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit untersagen, so sie „bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder Programminhalte“ nehmen könnten. Ein absolutes Beteiligungsverbot aber verstoße gegen die Rundfunkfreiheit. Hessen muss das Privatfunkgesetz nun bis zum 30. Juni 2009 verändern.

Die Schatzmeisterin der SPD, Barbara Hendricks, ist von dem Urteil selbstverständlich begeistert. Das Bundesverfassungsgericht, meint sie, habe den „Versuch der hessischen CDU und FDP zurückgewiesen“, die „Sozialdemokraten mittels des Rundfunkrechts zu enteignen“. CDU und FDP hätten „sehenden Auges Verfassungsbruch begangen“. Dieser Verfassungsbruch soll darin bestanden haben, dass die damalige Regierungskoalition in Hessen im Jahr 2000 ein Mediengesetz verabschiedete, das die Beteiligungen von Parteien an privaten Sendern generell verbot. Betroffen war davon jedoch nur die SPD, die mittelbar 2,34 Prozent an dem Privatsender Radio FFH hielt.

Nur mit einem „Totalverbot“ der Beteiligung von Parteien, meinte der hessische Medienminister Stefan Grüttner (CDU), sei das Gebot eines neutralen und staatfernen Rundfunks zu garantieren. Die SPD-Schatzmeisterin Hendricks sieht das selbstverständlich anders. Mit dem Urteil der Verfassungsrichter, meint sie, „dürften die Versuche der konservativen Parteien beendet sein, die über 140 Jahre alten Aktivitäten der SPD in diesem Bereich zu diskreditieren“. Es gehe ihrer Partei nur um das Grundrecht auf wirtschaftliche Betätigung und „die Mitwirkung an der politischen Willensbildung auch über eigene Medienbeteiligungen“.

Doch genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Medienbeteiligungen der SPD, die in der Deutschen Drucks- und Verlagsgesellschaft (DDVG) gebündelt sind, sind nämlich kein Überbleibsel aus den Zeiten des Kaiserreichs, in denen sich, wie der parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag, Thomas Oppermann, nun ausführt, „die Sozialdemokraten angesichts von Repressalien und Sozialistengesetz über eigene und treuhänderisch geführte Druckereien und Zeitungen“ die Möglichkeit schufen, „ihre Ideen zu verbreiten“. Die DDVG ist vielmehr ein moderner Medienkonzern, und zwar einer der größeren im Lande. Über ihn ist die SPD mittelbar an mehr als siebzehn Zeitungen beteiligt. Sie hält unter anderem vierzig Prozent am Verlag der „Frankfurter Rundschau“, ist beteiligt an der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“, der „Westfälischen Rundschau“, der „Sächsischen Zeitung“, der „Südthüringer Zeitung“, der „Leipziger Volkszeitung“, zwei Radiosendern und - zu fünfzig Prozent - am Verlag der Zeitschrift „Öko-Test“.

„Das Meinungsspektrum erhalten“

Über die DDVG kooperiert die SPD mit den anderen großen Verlagskonzernen des Landes, mit der WAZ, mit Madsack (wo man selbst 23 Prozent der Anteile hält), mit Springer, mit DuMont Schauberg, mit dem Verleger Ippen und mit der Südwestdeutschen Medienholding. Hätte die DDVG seinerzeit nicht dem Süddeutschen Verlag die „Frankenpost“ abgekauft, hätte die Südwestdeutsche Medienholding bei dem in Finanznot geratenen Verlag gar nicht einsteigen können. Hätte die DDVG nicht 2004 neunzig Prozent der „Frankfurter Rundschau“ übernommen - von denen man dann fünfzig Prozent an DuMont Schauberg abgab (Einschub zur aktuellen Info: linke Redakteure Detlef Schmalenberg und Frangenberg und Chefredakteur Franz Sommerfeld -jetzt auch neben KStA bei Frankfurter Rundschau-) -, wäre das Blatt vielleicht gar nicht zu retten gewesen. Die damalige Schatzmeisterin der SPD, Inge Wettig-Danielmeier, gab seinerzeit offen zu, ein politisches Ziel zu verfolgen. Die Übernahme, sagte sie, habe einen „politischen Hintergrund“ gehabt: „Wir wollten das Meinungsspektrum in Deutschland erhalten.“ Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - bedeutet es doch nichts anderes, als dass ohne das Eingreifen der SPD die Meinungsvielfalt der deutschen Presse zuschanden ginge.

Dass es bei solchen Aktivitäten weniger um Meinungsvielfalt denn um die eigene Meinungsmacht geht, auch wenn man nicht Mehrheitseigentümer ist, das scheint außerhalb der Vorstellungswelt der Verfassungsrichter zu liegen. Dabei gibt es immer wieder kleine Hinweise darauf, dass die SPD - Mehrheit hin oder her - als Eigentümer bei den Redakteuren sich sehr wohl zu Wort meldet. Der (frühere, jetzt Sommerfeld)Chefredakteur der „Frankfurter Rundschau“, Wolfgang Storz, bekam 2005 von Inge Wettig-Danielmeier zum Beispiel einen Brief, in dem diese empfahl, den Artikel einer „befreundeten Historikerin“ zum Thema Linkspartei zu veröffentlichen. Storz lehnte das ab.

Es ist ziemlich naiv, anzunehmen, dass dies die absolute Ausnahme darstellt. Es ist vollkommen richtig, dass sich die Manager der DDVG als Verlagskaufleute verstehen. Sie sind als solche, wie der DDVG-Chef Jens Berendsen, auch sehr angesehen, sehr erfolgreich und schütten der SPD am Jahresende schöne Gewinne aus, 2005 waren es 7,3 Millionen, 2006 8,7 Millionen Euro. Und sie haben die Geschicke der „Frankfurter Rundschau“ wie der „Süddeutschen Zeitung“ vielleicht segensreich begleitet. Aber es ist eben etwas anderes, ob sie dies in einem unabhängigen Verlagsunternehmen leisten oder aber mit einer Partei im Hintergrund. Auch wenn deren Vertreter unablässig beteuern, sie wollten „weder verdeckte Parteizeitungen noch einen verdeckten Parteirundfunk“.

Text: F.A.Z., 13.03.2008, Nr. 62 / Seite 40
 


 




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Stand: 05. Januar 2011.