Dieses
Urteil weckt wenig Begeisterung
Das
Bundesverfassungsgericht hat das hessische
Privatrundfunkgesetz abgewiesen und damit der
SPD das Recht gegeben, sich an Sendern zu
beteiligen. Das Urteil wirkt ebenso geschichts-
wie politikvergessen.
Von Michael Hanfeld
12. März 2008
Mit seinen
Rundfunkurteilen schreibt das
Bundesverfassungsgericht Geschichte. Erst vor
einem halben Jahr hat es mit seinem Beschluss zu
den Gebühren dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
einen Freifahrtschein fürs Internet ausgestellt.
Nun, durch die Abweisung des hessischen
Privatfunkgesetzes, geben die Richter der SPD
freie Hand, sich nach Gutdünken an privaten
Sendern und Verlagen zu beteiligen. Das eine wie
das andere Urteil wirkt ebenso geschichts- wie
politikvergessen. Beide zusammengenommen bergen
einen seltsamen inneren Widerspruch. ARD und ZDF
sollen dem Zugriff der Politik entzogen werden,
indem man den Ministerpräsidenten und den
Länderparlamenten so gut wie jede Möglichkeit
nimmt, die Höhe der Rundfunkgebühr zu
beeinflussen, die, einer Steuer gleich, allen
Bürger abgefordert wird.
Private
Sender und Verlage aber werden eben diesem
Einfluss unterworfen, da politische Parteien,
oder besser gesagt vor allem eine Partei,
nämlich die SPD, sich von ihnen nicht fernhalten
müssen. Nimmt man hinzu, dass der Einfluss der
Parteiendemokratie auf den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor allem und
ganz konkret in den Aufsichtsgremien Gestalt
annimmt, etwa durch den SPD-Vorsitzenden Kurt
Beck, der im Nebenjob Chef des
ZDF-Verwaltungsrats ist, muss man erkennen, dass
die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
die Staatsferne des Rundfunks nicht sichert,
sondern den Zugriff der Parteien geradezu
befördert.
Das
Gesetz muss geändert werden
Politische Parteien, so die Verfassungsrichter
in ihrem Urteil (AZ: 2 BvF 4/03 - Urteil vom 12.
März 2008), das die Bundestagsfraktion der SPD
mit einer Normenkontrollklage erreicht hat,
dürfen sich an privaten Rundfunksendern in
geringem Maß beteiligen, solange dabei ein
bestimmender Einfluss auf die Programmgestaltung
ausgeschlossen bleibt. Der Gesetzgeber dürfe
Parteien zwar eine Beteiligung an privaten
Rundfunkunternehmen insoweit untersagen, so sie
„bestimmenden Einfluss auf die
Programmgestaltung oder Programminhalte“ nehmen
könnten. Ein absolutes Beteiligungsverbot aber
verstoße gegen die Rundfunkfreiheit. Hessen muss
das Privatfunkgesetz nun bis zum 30. Juni 2009
verändern.
Die
Schatzmeisterin der SPD, Barbara Hendricks, ist
von dem Urteil selbstverständlich begeistert.
Das Bundesverfassungsgericht, meint sie, habe
den „Versuch der hessischen CDU und FDP
zurückgewiesen“, die „Sozialdemokraten mittels
des Rundfunkrechts zu enteignen“. CDU und FDP
hätten „sehenden Auges Verfassungsbruch
begangen“. Dieser Verfassungsbruch soll darin
bestanden haben, dass die damalige
Regierungskoalition in Hessen im Jahr 2000 ein
Mediengesetz verabschiedete, das die
Beteiligungen von Parteien an privaten Sendern
generell verbot. Betroffen war davon jedoch nur
die SPD, die mittelbar 2,34 Prozent an dem
Privatsender Radio FFH hielt.
Nur mit
einem „Totalverbot“ der Beteiligung von
Parteien, meinte der hessische Medienminister
Stefan Grüttner (CDU), sei das Gebot eines
neutralen und staatfernen Rundfunks zu
garantieren. Die SPD-Schatzmeisterin Hendricks
sieht das selbstverständlich anders. Mit dem
Urteil der Verfassungsrichter, meint sie,
„dürften die Versuche der konservativen Parteien
beendet sein, die über 140 Jahre alten
Aktivitäten der SPD in diesem Bereich zu
diskreditieren“. Es gehe ihrer Partei nur um das
Grundrecht auf wirtschaftliche Betätigung und
„die Mitwirkung an der politischen
Willensbildung auch über eigene
Medienbeteiligungen“.
Doch
genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die
Medienbeteiligungen der SPD, die in der
Deutschen Drucks- und Verlagsgesellschaft (DDVG)
gebündelt sind, sind nämlich kein Überbleibsel
aus den Zeiten des Kaiserreichs, in denen sich,
wie der parlamentarische Geschäftsführer der SPD
im Bundestag, Thomas Oppermann, nun ausführt,
„die Sozialdemokraten angesichts von
Repressalien und Sozialistengesetz über eigene
und treuhänderisch geführte Druckereien und
Zeitungen“ die Möglichkeit schufen, „ihre Ideen
zu verbreiten“. Die DDVG ist vielmehr ein
moderner Medienkonzern, und zwar einer
der größeren im Lande. Über ihn ist die
SPD mittelbar an mehr als siebzehn Zeitungen
beteiligt. Sie hält unter anderem vierzig
Prozent am Verlag der „Frankfurter Rundschau“,
ist beteiligt an der „Hannoverschen Allgemeinen
Zeitung“, der „Westfälischen Rundschau“, der
„Sächsischen Zeitung“, der „Südthüringer
Zeitung“, der „Leipziger Volkszeitung“, zwei
Radiosendern und - zu fünfzig Prozent - am
Verlag der Zeitschrift „Öko-Test“.
„Das Meinungsspektrum erhalten“
Über
die DDVG kooperiert die SPD mit den anderen
großen Verlagskonzernen des Landes, mit der WAZ,
mit Madsack (wo man selbst 23 Prozent der
Anteile hält), mit Springer, mit DuMont
Schauberg, mit dem Verleger Ippen und mit der
Südwestdeutschen Medienholding. Hätte die DDVG
seinerzeit nicht dem Süddeutschen Verlag die
„Frankenpost“ abgekauft, hätte die
Südwestdeutsche Medienholding bei dem in
Finanznot geratenen Verlag gar nicht einsteigen
können. Hätte die DDVG nicht 2004 neunzig
Prozent der „Frankfurter Rundschau“ übernommen -
von denen man dann fünfzig Prozent an DuMont
Schauberg abgab (Einschub
zur aktuellen Info: linke Redakteure Detlef
Schmalenberg und Frangenberg und
Chefredakteur Franz Sommerfeld -jetzt auch
neben KStA bei Frankfurter Rundschau-)
-, wäre das Blatt vielleicht gar nicht zu retten
gewesen. Die damalige Schatzmeisterin der SPD,
Inge Wettig-Danielmeier, gab seinerzeit offen
zu, ein politisches Ziel zu verfolgen. Die
Übernahme, sagte sie, habe einen „politischen
Hintergrund“ gehabt: „Wir wollten das
Meinungsspektrum in Deutschland erhalten.“
Das muss man sich auf der Zunge zergehen
lassen - bedeutet es doch nichts anderes, als
dass ohne das Eingreifen der SPD die
Meinungsvielfalt der deutschen Presse zuschanden
ginge.
Dass es
bei solchen Aktivitäten weniger um
Meinungsvielfalt denn um die eigene
Meinungsmacht geht, auch wenn man nicht
Mehrheitseigentümer ist, das scheint außerhalb
der Vorstellungswelt der Verfassungsrichter zu
liegen. Dabei gibt es immer wieder kleine
Hinweise darauf, dass die SPD - Mehrheit hin
oder her - als Eigentümer bei den Redakteuren
sich sehr wohl zu Wort meldet. Der (frühere,
jetzt Sommerfeld)Chefredakteur der „Frankfurter
Rundschau“, Wolfgang Storz, bekam 2005 von Inge
Wettig-Danielmeier zum Beispiel einen Brief, in
dem diese empfahl, den Artikel einer
„befreundeten Historikerin“ zum Thema
Linkspartei zu veröffentlichen. Storz lehnte das
ab.
Es ist
ziemlich naiv, anzunehmen, dass dies die
absolute Ausnahme darstellt. Es ist vollkommen
richtig, dass sich die Manager der DDVG als
Verlagskaufleute verstehen. Sie sind als solche,
wie der DDVG-Chef Jens Berendsen, auch sehr
angesehen, sehr erfolgreich und schütten der SPD
am Jahresende schöne Gewinne aus, 2005 waren es
7,3 Millionen, 2006 8,7 Millionen Euro. Und sie
haben die Geschicke der „Frankfurter Rundschau“
wie der „Süddeutschen Zeitung“ vielleicht
segensreich begleitet. Aber es ist eben etwas
anderes, ob sie dies in einem unabhängigen
Verlagsunternehmen leisten oder aber mit einer
Partei im Hintergrund. Auch wenn deren Vertreter
unablässig beteuern, sie wollten „weder
verdeckte Parteizeitungen noch einen verdeckten
Parteirundfunk“.
Text: F.A.Z., 13.03.2008,
Nr. 62 / Seite 40