Verbot des Antiislamisierungskongresses von pro Köln am
20. September 2008 war eklatant rechtswidrig
Am 19. und 20. September 2008 herrschte in Köln
Ausnahmezustand: Die ganze Innenstadt war für jeden
normal aussehenden Bürger eine regelrechte Gefahrenzone.
Der Grund dafür: Weitgehend ungehindert von der Polizei
„kontrollierten“ linksextreme Blockwarte den Zutritt zur
Innenstadt und auf den Heumarkt. Alle „normal
aussehenden“ Bürger und Anwohner mussten jugendlichen
Krawallmachern und hartgesottenen linken Schlägern ihre
Ausweise vorzeigen und erklären, wohin sie denn wollten!
Wer nicht gleich parierte, wurde im besten Fall
„nur“ beschimpft und weggeschubst. Wer Pech hatte, wurde
aber auch bespuckt, getreten oder bekam von den
linksextremen Autonomen unter der Augen der Polizei
gleich „richtig eine aufs Maul“. Unzählige
Fensterscheiben gingen zu Bruch, Müllcontainer wurden
angezündet und es wurde randaliert, was das Zeug hielt.
Aufgrund dieser unglaublichen Zustände konnten am 20.
September 2008 die meisten der über tausend völlig
friedlichen Besucher des Antiislamisierungskongresses,
darunter ein Bundestagsabgeordneter sowie viele
Europaabgeordnete und Parlamentarier aus Italien,
Österreich, Frankreich und Flandern, erst gar nicht zum
Heumarkt gelangen. Und als die Linksextremisten immer
aggressiver wurden und sogar direkt Polizeibeamte
angriffen – da wurde der „polizeiliche Notstand“ durch
die Kölner Polizei ausgerufen und kurzerhand der
Kongress von pro Köln verboten, anstatt die linken
Schlägertruppen in die Schranken zu weisen.
Angesichts des Verbots des Kongresses sprach der
damalige Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma von
einem Sieg für diese Stadt, ihre Bürger und alle
demokratischen Kräfte!
Das Kölner Verwaltungsgericht hat dies gestern in
einem bemerkenswerten Urteil völlig anders gesehen.
Die Verwaltungsrichter stellten nunmehr wenigstens
nachträglich rechtsstaatliche Verhältnisse wieder her
und erklärten das von der Polizeiführung ausgesprochene
Verbot des Kongresses für rechtswidrig.
Die 20. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts schloss
sich demzufolge im Wesentlichen den Rechtsauffassungen
der Anwälte der pro-Bewegung an. Der Rechtsstaat hat
sich damals in Köln regelrecht blamiert. Der Kölner
Polizeipräsident hat praktisch aus rein
opportunistischen Gründen eine ordnungsgemäß angemeldete
Versammlung untersagt. Die Ordnungsbehörden haben sich
am 20. September nicht nur blamiert, sondern praktisch
der Macht der Strasse gebeugt. Weimar lässt grüßen!
Zur gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
erklärte der Vorsitzende der pro-Bewegung Rechtsanwalt
Markus Beisicht:
„Angeheizt von den Kölner Altparteien und den lokalen
Medien terrorisierten einige tausend aus halb Europa
herangekarrte Linksextremisten die Innenstadt. Es gab
Dutzende Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, rund
500 Linksextremisten mussten in Gewahrsam genommen
werden. Rund 6.000 Polizisten mussten deshalb an diesem
Wochenende Dienst tun. Diese 6.000 Polizisten waren
angeblich nicht in der Lage, das Recht auf Versammlungs-
und Meinungsfreiheit auch für islamkritische Bürger im
Herzen von Köln durchzusetzen.
Wenn der Kölner Polizeipräsident Steffenhagen noch ein
Fünkchen Anstand besitzt, dann tritt er nach dieser
Blamage vor dem Verwaltungsgericht in Köln umgehend von
seinem Amt zurück. Steffenhagen und Co. haben es
zugelassen, dass die Grundrechte am 20. September 2008
für tausende friedliche Bürgerinnen und Bürger außer
Kraft gesetzt wurden. Ihr jämmerliches Verhalten stellt
ein Armutszeugnis für die Demokratie, die Versammlungs-
und Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik dar!
Wir bereiten schon jetzt einen umfangreichen
Schadenersatzprozess gegen die Kölner Polizeiführung
vor. Pro Köln ist und bleibt der Garant für
Rechtsstaatlichkeit in Köln. Wir lassen uns weder
einschüchtern, noch durch rechtswidrige
Versammlungsauflösungen die Butter vom Brot nehmen.
Unsere politischen Gegner stellen sich tagtäglich mehr
ins Abseits. Schramma, Wirges und Co., die damals einen
„Sieg der Zivilgesellschaft über die Rechtsextremisten“
bejubelten, haben sich eindeutig zu früh gefreut."
__________________________________________
Insgesamt war es
gut, dass an diesem Tage 5
Verfahren vor der gleichen Kammer stattfanden, diese
hatte also den ganzen Tag mit PROKöln zu tun. Durch die
Behandlung verschiedener Aspekte der verschiedenen
Verbotsvorkommen merkte man zunehmend, dass die Kammer
einen etwas besseren Überblick bekam, obwohl man sich
gleichwohl doch über die unzureichenden
Hintergrundkenntnisse sowohl des Vorsitzenden wie der
Beisitzer in Bezug auf die Verschwörungstaktiken linker
Banden und Parteien, insbesondere über die Hintergründe
der ANTIFA als bezahlte neue SA wundern musste. Man hat
keine Ahnung der tatsächlichen verbrecherischen Vorgänge
vor Ort und theoretisiert statt dessen mehr oder weniger
herum. Richter sollten zumindest einmal dabei sein, wenn
der linke Mob volksverhetzend und gewalttätig herumtobt,
dann wüßte man wenigstens de facto, wovon man spricht
Natürlich saß ein "Watchdog" der
linken Szene im Zuhörerraum, der als linkslastig
bekannte Journalist der DuMont-Presse, Detlef
Schmalenberg . Vier von den Verfahren, die pro Köln
führte, das fünfte betraf Jörg Uckermann als Kläger,
wurden im Wesentlichen gewonnen ,eins praktisch
verglichen, weil beide Parteien kein Interesse mehr an
einer Entscheidung hatten.
Insgesamt ist auch hier
festzustellen, dass weder Verwaltungen noch Justiz die
linke politische Maulwurfarbeit und die linken
Verantwortungen für die massive Störung der
Anti-Islamisierungs-Kongresse dirigiert hatte und der
hauptverantwortliche Störerteil für den versuchten Sturz
der beiden Veranstaltungen der PRO Bewegung war, auch
nur ansatzweise im Überblick hat.
Für die Vergangenheit läßt sich
mit den neuerlichen Entscheidungen des
Verwaltungsgerichtes nicht mehr als "Aha " sagen,
rechtliche Wirkung werden sie aber für die Undemokraten
der linken und etablierten Parteien für die Zukunft in
strategischer PRO-Köln-Hinsicht haben. Die Pro Bewegung
lernt mit ihren Erfolgen dazu.
Rechtsanwalt J.P. Clouth Köln 3.11.2009