Pro Mittelstand NRW

Der Mittelstand pro NRW ist einer von mehreren Arbeitskreisen der Bürgerbewegung pro NRW, der seine politischen Inhalte und Ziele auf dieser Internetseite vorstellt und diese im Gesamtverband in den innerparteilichen Diskussionsprozess einbringt


Populismus scheuen Sozialisten bei Anderen wie der Teufel das Weihwasser, denn es war und ist ihre eigene Erfolgstaktik!

 

 

Deutsche UNESCO-Kommission

Die UNESCO war eine der ersten Organisationen der Vereinten Nationen, der die Bundesrepublik Deutschland beitrat – am 11. Juli 1951. Damit endete die geistige Isolation, in die Deutschland durch den Zweiten Weltkrieg geraten war. Bereits am 12. Mai 1950 wurde die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) gegründet.

UNESCO steht für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization - Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Ziel der UNESCO ist es, "durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen" (Artikel I der UNESCO-Verfassung). Die UNESCO wurde 1946 als eine der 16 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen gegründet und hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Sie ist ein weltweites Forum für intellektuelle Zusammenarbeit und für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Ideen. Die UNESCO hat 192 Mitgliedstaaten (Stand: März 2007), die nationale UNESCO-Kommissionen eingerichtet haben.

Die nationalen UNESCO-Kommissionen bilden ein im System der Vereinten Nationen einzigartiges Netzwerk, um die Ziele der UNESCO in ihren Mitgliedstaaten zu fördern und in die Praxis umzusetzen. Sie beziehen die mit Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation befassten Organisationen und Institutionen des jeweiligen Landes in die Planung, Verwirklichung und Evaluierung des breit gefächerten UNESCO-Programms ein. Die Deutsche UNESCO-Kommission ist eine Nationalkommission nach Artikel VII der UNESCO-Verfassung. Als Mittlerorganisation der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wird sie vom Auswärtigen Amt gefördert. Sitz der Deutschen UNESCO-Kommission ist Bonn.

 Ziele und Aufgaben

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Koordinierungs-, Verbindungs- und Beratungsstelle in allen Programmbereichen der UNESCO. Sie stellt die Präsenz der UNESCO in Deutschland sicher und arbeitet an der Ausführung des Programms der UNESCO verantwortlich mit. Nach ihrer Satzung übernimmt die Deutsche UNESCO-Kommission folgende Aufgaben:

  • Sie berät die Bundesregierung, die Länder und andere zuständige Stellen in allen UNESCO-Angelegenheiten;

  • sie stellt die Präsenz der UNESCO in Deutschland sicher und arbeitet an der Ausführung des Programms der UNESCO verantwortlich mit;

  • sie fördert das Interesse für internationale Zusammenarbeit in Deutschland und regt Organisationen, Institutionen und Experten zur Mitarbeit an;

  • sie wirkt auf die öffentliche Meinung, die Bildung und die Gesetzgebung im Sinne der UNESCO ein;

  • sie beschafft Mittel für Programme der UNESCO.

Die "Charta der UNESCO-Nationalkommissionen" von 1978 betont ausdrücklich, dass jede Kommission ihre Arbeit frei nach ihren Vorstellungen und entsprechend den Interessen ihrer Mitglieder gestalten soll. Die Deutsche UNESCO-Kommission vertritt die UNESCO als Inhaberin der Rechte am Namen und am Signet der UNESCO für Deutschland. Sie ist in der Regel auch Koordinationsstelle für die Umsetzung des UNESCO-Programms in Deutschland.

Geschichte, Rechtsform, Organisation

Die Deutsche UNESCO-Kommission wurde am 12. Mai 1950 noch vor dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO (11. Juli 1951) gegründet. Am 3. Oktober 1990 wurde sie auch Rechtsnachfolgerin der UNESCO-Kommission der DDR.
Als Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik wird die Deutsche UNESCO-Kommission vom Auswärtigen Amt finanziert. Der Rechtsform nach ist sie ein eingetragener Verein.
Der Deutschen UNESCO-Kommission gehören bis zu 100 Mitglieder an, darunter Beauftragte der Bundesregierung und der Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder sowie von der Mitgliederversammlung gewählte Vertreter von Institutionen und ad personam gewählte Experten. Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen. Sie wählt das Präsidium und einen Vorstand. Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission ist seit November 2002
Walter Hirche. Das Sekretariat der Deutschen UNESCO-Kommission hat seinen Sitz in Bonn. Generalsekretär ist Dr. Roland Bernecker.
Deutschland ist durch eine "Ständige Vertretung" bei der UNESCO in Paris akkreditiert. Diese unterhält den laufenden Arbeitskontakt zum UNESCO-Sekretariat und ist für die Pflege der Beziehungen zur UNESCO zuständig. Ständiger Vertreter Deutschlands bei der UNESCO ist seit Januar 2007 Botschafter Günter Overfeld.

Die Arbeitsschwerpunkte der Deutschen UNESCO-Kommission entsprechen den vier Programmbereichen der UNESCO: Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation/Information. Die Arbeit wird von jeweiligen Fachausschüssen koordiniert.

UNESCO Erklärung 1978 Rassen und Rassenvorurteile

Erklärung über "Rassen" und rassistische Vorurteile

Die Erklärung über "Rassen" und rassistische Vorurteile wurde am 27.11.1978 durch die 20. Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet.

Präambel

Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, die vom 24. Oktober bis zum 28. November 1978 in Paris zu ihrer zwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,

in Anbetracht dessen, dass in der Präambel der am 16. November 1945 angenommenen Satzung der UNESCO festgestellt wird, dass "der große und furchtbare Krieg, der jetzt zu Ende ist, durch die Verleugnung der demokratischen Grundsätze der Würde, Gleichheit und gegenseitigen Achtung der Menschen möglich wurde, sowie dadurch, dass an deren Stelle unter Ausnutzung von Unwissenheit und Vorurteilen die Lehre eines unterschiedlichen Wertes von Menschen und Rassen verbreitet wurde", und da es nach Artikel I dieser Verfassung Ziel der UNESCO ist, "durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Charta der Vereinten Nationen bestätigt worden sind",

in der Erkenntnis, dass diese Grundsätze mehr als drei Jahrzehnte nach der Gründung der UNESCO genauso bedeutend sind, wie sie es zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in ihre Verfassung waren,

eingedenk, des Entkolonisierungsprozesses und anderer historischer Veränderungen, welche die meisten Völker, die ehedem unter fremder Herrschaft standen, zur Wiedererlangung ihrer Souveränität geführt haben und welche somit die internationale Gemeinschaft zu einem allumfassenden und verschiedenartigen Ganzen machen und neue Gelegenheiten schaffen, die Geißel des Rassismus auszumerzen und seinen verabscheuenswerten Erscheinungsformen in allen Bereichen des sozialen und politischen Lebens sowohl national als auch international ein Ende zu bereiten,

überzeugt, dass die absolute Einheit der menschlichen Rasse und folglich die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen und Völker, die in den erhabensten Äußerungen der Philosophie, der Ethik und der Religion anerkannt werden, ein Ideal darstellen, auf das sich Ethik und Wissenschaft heute zubewegen,

überzeugt, dass alle Völker und Gruppen von Menschen ungeachtet ihrer Zusammensetzung oder ihres Volkstums gemäß ihrer eigenen schöpferischen Kraft zum Fortschritt der Zivilisationen und Kulturen beitragen, die in ihrer Vielzahl und als Ergebnis ihrer gegenseitigen Durchdringung das gemeinsame Erbe der Menschheit darstellen,

in Bekräftigung, ihres Festhaltens an den in der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündeten Grundsätzen und ihrer Entschlossenheit, die Durchführung der Internationalen Menschenrechtspakte und der Erklärung über die Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung zu fördern,

entschlossen auch, die Durchführung der Erklärung der Vereinten Nationen und des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung zu fördern,

unter Beachtung, des Internationalen Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords, des Internationalen Übereinkommens über die Bekämpfung und Ahndung des Verbrechens der Apartheid und des Übereinkommens über die Nicht-Verjährung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen,

eingedenk auch der von der UNESCO bereits angenommenen internationalen Übereinkünfte, einschließlich insbesondere des Übereinkommens und der Empfehlung gegen Diskriminierung im Bildungswesen, der Empfehlung über die Stellung der Lehrer, der Erklärung über die Grundsätze der internationalen kulturellen Zusammenarbeit, der Empfehlung über die Erziehung für internationale Verständigung, Zusammenarbeit und Frieden sowie Erziehung bezüglich der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Empfehlung über die Stellung der wissenschaftlichen Forscher und der Empfehlung über die Teilnahme und Mitwirkung aller Bevölkerungsschichten am kulturellen Leben,

in Anbetracht der vier Erklärungen zur Frage der "Rassen", die von bei der UNESCO zusammengetretenen Sachverständigen angenommen wurden,

in erneuter Bekräftigung ihres Wunsches, an der Durchführung des Aktionsplanes der Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung, wie von der Vollversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer 28. Tagung festgelegt, tatkräftig und konstruktiv mitzuwirken,

zutiefst betroffen, dass Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Kolonialismus und Apartheid weiterhin die Welt in immer anderer Form heimsuchen, sowohl infolge des Fortbestehens von Rechtsvorschriften und Regierungs- und Verwaltungspraktiken, die den Grundsätzen der Menschenrechte widersprechen, als auch infolge der Fortdauer politischer und sozialer Strukturen sowie von Verhältnissen und Haltungen, die durch Ungerechtigkeit und Verachtung den Menschen gegenüber gekennzeichnet sind und zu Ausschließung, Demütigung und Ausbeutung oder zur gewaltsamen Assimilierung der Mitglieder benachteiligter Gruppen führen,

mit dem Ausdruck ihrer Empörung über diese Vergehen gegen die Menschenwürde, voll Bedauern über die Hindernisse, die sie dem gegenseitigen Verständnis der Völker in den Weg stellen, und beunruhigt über die Gefahr, dass sie Weltfrieden und die internationale Sicherheit ernsthaft stören könnten,

nimmt die folgende Erklärung über "Rassen" und rassistische Vorurteile an, die sie hiermit feierlich verkündet:

Artikel 1

  1. Alle Menschen gehören einer einzigen Art an und stammen von gemeinsamen Vorfahren ab. Sie sind gleich an Würde und Rechten geboren und bilden gemeinsam die Menschheit.

  2. Alle Personen und Gruppen haben das Recht, verschieden zu sein, sich als verschieden zu betrachten und als verschieden angesehen zu werden. Die Unterschiedlichkeit der Lebensformen und das Recht auf Verschiedenheit dürfen jedoch in keinem Fall als Vorwand für rassistische Vorurteile dienen; sie dürfen weder rechtlich noch tatsächlich irgendwelche diskriminierende Praktiken rechtfertigen und keinen Grund für die Politik der Apartheid bieten, welche die äußerste Form des Rassismus ist.

  3. Die Gleichheit des Ursprungs berührt nicht die Tatsache, dass Menschen auf verschiedene Art leben können und dürfen, und schließt weder das Bestehen von Unterschieden auf Grund einer kulturellen, umweltbedingten und historisch begründeten Verschiedenheit noch das Recht auf die Beibehaltung der kulturellen Identität aus.

  4. Alle Völker der Welt besitzen gleiche Fähigkeiten zum Erreichen der höchsten Stufe der intellektuellen, technischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Entwicklung.

  5. Die Unterschiede zwischen den Leistungen der verschiedenen Völker sind ausschließlich auf geographische, historische, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Faktoren zurückzuführen. Diese Unterschiede können in keinem Fall als Vorwand für die Aufstellung einer Rangordnung von Nationen oder Völkern dienen.

Artikel 2

  1. Jede Theorie, welche die Behauptung enthält, dass bestimmte "Rassen" oder Volksgruppen von Natur aus anderen überlegen oder unterlegen sind, und somit impliziert, dass einige das Recht hätten, andere als unterlegen angesehene zu beherrschen oder zu beseitigen, oder welche Werturteile auf Rassenunterschiede gründet, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und widerspricht den moralischen und ethischen Grundsätzen der Menschheit.

  2. Rassismus umfasst rassistische Ideologien, voreingenommene Haltungen, diskriminierendes Verhalten, strukturelle Maßnahmen und institutionalisierte Praktiken, die eine Ungleichstellung der "Rassen" zur Folge haben, sowie die irrige Vorstellung, dass diskriminierende Beziehungen zwischen Gruppen moralisch und wissenschaftlich zu rechtfertigen seien; er findet seinen Niederschlag in diskriminierenden Gesetzen oder sonstigen Vorschriften und diskriminierenden Praktiken sowie in gesellschaftsfeindlichen Überzeugungen und Handlungen; er behindert die Entwicklung seiner Opfer, verdirbt diejenigen, die ihn ausüben, spaltet die Nationen in sich, hemmt die internationale Zusammenarbeit und verursacht politische Spannungen zwischen den Völkern; er widerspricht den elementaren Grundsätzen des Völkerrechts und stört somit ernsthaft Weltfrieden und die internationale Sicherheit.

  3. Rassistische Vorurteile, die in der Geschichte mit ungleicher Machtverteilung verbunden sind, verstärkt durch wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen Personen und Gruppen, und die auch heute noch darauf gerichtet sind, solche Ungleichheiten zu rechtfertigen, entbehren jeglicher Berechtigung.

Artikel 3

Jede auf der "Rasse", der Hautfarbe, dem Volkstum, dem nationalen Ursprung oder der von rassistischen Überlegungen getragenen religiösen Intoleranz beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, welche die souveräne Gleichheit der Staaten und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung beseitigt oder gefährdet oder welche das Recht jedes Menschen und jeder Gruppe auf volle Entfaltung in willkürlicher und diskriminierender Weise begrenzt, ist mit den Erfordernissen einer gerechten, die Achtung der Menschenrechte garantierenden Weltordnung unvereinbar; das Recht auf volle Entfaltung beinhaltet den gleichberechtigten Zugang zu den Mitteln der persönlichen und gemeinschaftlichen Entwicklung und Erfüllung in einem Klima der Achtung für die Werte der Zivilisation und Kulturen, sowohl national als auch weltweit.

Artikel 4

  1. Jede Beschränkung der vollen Selbstverwirklichung der Menschen und des ungehinderten zwischenmenschlichen Verkehrs, die auf rassischen oder ethnischen Überlegungen beruht, widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit an Würde und Rechten; sie ist unzulässig.

  2. Eine der schwerwiegendsten Verletzungen dieses Grundsatzes ist die Apartheid, die wie der Völkermord ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in bedenklicher Weise stört.

  3. Andere Methoden und Praktiken der rassistischen Trennung und Diskriminierung stellen Verbrechen gegen das Gewissen und die Würde der Menschheit dar; sie können zu politischen Spannungen führen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ernsthaft gefährden.

Artikel 5

  1. Die Kultur als Werk aller Menschen und als gemeinsames Erbe der Menschheit sowie die Bildung im weitesten Sinne bieten Männern und Frauen immer wirksamere Mittel der Anpassung und ermöglichen es ihnen, nicht nur zu bestätigen, dass sie gleich an Würde und Rechten geboren sind, sondern auch zu erkennen, dass sie das Recht aller Gruppen auf eigene kulturelle Identität und die Entwicklung ihres spezifischen kulturellen Lebens auf nationaler und internationaler Ebene achten sollten, wobei vorausgesetzt wird, dass es jeder Gruppe unbenommen bleibt, in voller Freiheit über die Beibehaltung und gegebenenfalls Anpassung oder Bereicherung der Werte zu entscheiden, die sie als für ihre Identität wesentlich betrachtet.

  2. Nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Grundsätze und Verfahren haben Staaten sowie andere zuständige Behörden und die gesamte Lehrerschaft die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bildungsmittel aller Länder zur Bekämpfung des Rassismus eingesetzt werden, insbesondere indem sie sicherstellen, dass wissenschaftliche und ethische Überlegungen über die Einheit und Verschiedenheit der Menschen in Lehrpläne und Lehrbücher aufgenommen und abfällige Unterscheidungen bezüglich irgendeines Volkes unterlassen werden, indem sie Lehrer zur Erreichung dieses Zieles ausbilden, indem sie die Mittel des Bildungswesen allen Gruppen der Bevölkerung ohne rassistische Beschränkung oder Diskriminierung zur Verfügung stellen und indem sie geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligungen, die für bestimmte "Rassen-" oder Volksgruppen bezüglich ihres Bildungsstandes und ihres Lebensstandards bestehen, und zur Vermeidung der Weitergabe solcher Benachteiligungen an die Kinder treffen.

  3. Die Massenmedien und diejenigen, die sie leiten oder für sie arbeiten, sowie alle organisierten Gruppierungen innerhalb der nationalen Gemeinschaften werden - unter gebührender Berücksichtigung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Grundsätze - aufgefordert, Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen Personen und Gruppen zu fördern und zur Ausmerzung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und rassistischen Vorurteilen insbesondere dadurch beizutragen, dass sie kein stereotypes, parteiisches, einseitiges oder tendenzielles Bild von Personen oder verschiedenen Gruppen von Menschen zeichnen. Die Kommunikation zwischen "Rassen-" und Volksgruppen muss ein wechselseitiger Vorgang sein, der es ihnen ermöglicht, sich völlig ungehindert auszudrücken und Gehör zu verschaffen. Die Massenmedien sollten daher für Vorstellungen von Personen und Gruppen empfänglich sein, die diese Kommunikation erleichtern.

Artikel 6

  1. Der Staat trägt die Hauptverantwortung dafür, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Personen und Gruppen auf der Grundlage völlig gleicher Würde und Rechte zuteil werden.

  2. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und nach Maßgabe seiner verfassungsrechtlichen Grundsätze und Verfahren sollte der Staat, unter anderem durch Rechtsvorschriften insbesondere auf dem Gebiet der Bildung, Kultur und Kommunikation, alle geeigneten Schritte unternehmen, um Rassismus, rassistische Propaganda, rassistische Trennung und Apartheid zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen und um die Verbreitung von Wissen und von Ergebnissen der einschlägigen natur- und sozialwissenschaftlichen Untersuchungen über die Ursachen und zur Verhütung von rassistischen Vorurteilen und Haltungen zu fördern, wobei die in der Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegten Grundsätze gebührend zu berücksichtigen sind.

  3. Da Gesetze, welche die rassistische Diskriminierung verbieten, allein nicht ausreichen, haben die Staaten auch die Pflicht, sie zu ergänzen durch einen Verwaltungsapparat zur systematischen Untersuchung von Fällen von rassistischer Diskriminierung, durch einen umfassenden Rahmen von Rechtsbehelfen gegen Akte der rassistischer Diskriminierung, durch breit angelegte Bildungs- und Forschungsprogramme zur Bekämpfung von rassistischen Vorurteilen und Diskriminierungen und durch Programme konkreter Maßnahmen auf dem Gebiet der Politik, des Sozialwesens, der Bildung und der Kultur zur Förderung der aufrichtigen Achtung verschiedener Gruppen voreinander. Wo die Umstände dies rechtfertigen, sollten Sonderprogramme zur Förderung benachteiligter Gruppen und, falls diese eigene Staatsangehörige sind, zur Gewährleistung ihrer wirksamen Beteiligung an den Entscheidungsprozessen der Gemeinschaft durchgeführt werden.

Artikel 7
Zusätzlich zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen ist das Gesetz eines der wichtigsten Mittel zur Sicherstellung der Gleichheit von Einzelpersonen an Würde und Rechten und zur Eindämmung jeglicher Propaganda, aller Arten von Organisationen oder aller Praktiken, die auf Vorstellungen oder Theorien von der angeblichen Überlegenheit von "Rassen-" oder Volksgruppen beruhen oder die rassistischen Hass und Diskriminierung in irgendeiner Form zu rechtfertigen oder ermutigen suchen. Die Staaten sollten die für diesen Zweck geeigneten Gesetze verabschieden und dafür sorgen, dass sie unter gebührender Berücksichtigung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Grundsätze in Kraft gesetzt und von allen ihren Behörden angewandt werden. Diese Gesetze sollten Teil eines politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmens sein, der ihrer Durchführung förderlich ist. Einzelpersonen und andere öffentlich- oder privatrechtliche juristische Personen haben diesen Gesetzen zu entsprechen und alle geeigneten Mittel anzuwenden, um der gesamten Bevölkerung zu helfen, diese Gesetze zu verstehen und anzuwenden.

Artikel 8

  1. Personen, die national und international ein Recht auf eine wirtschaftliche, soziale, kulturelle und rechtliche Ordnung haben, die es ihnen erlaubt, alle ihre Fähigkeiten auf der Grundlage völliger Gleichberechtigung und Chancengleichheit auszuüben, haben gegenüber ihren Mitmenschen, der Gesellschaft, in der sie leben, und der internationalen Gemeinschaft entsprechende Pflichten. Sie stehen folglich unter der Verpflichtung, den Einklang zwischen den Völkern zu fördern, Rassismus und rassistische Vorurteile zu bekämpfen und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Ausmerzung der rassistischen Diskriminierung in allen ihren Formen zu unterstützen.

  2. Fachleute der Natur- und Sozialwissenschaften und Kulturforscher sowie wissenschaftliche Organisationen und Vereinigungen werden aufgerufen, auf dem Gebiet der rassistischen Vorurteile, Haltungen und Praktiken objektive Forschungsarbeiten auf einer breiten interdisziplinären Grundlage zu unternehmen; alle Staaten sollten sie dazu ermutigen.

  3. Insbesondere haben diese Fachleute die Pflicht, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewährleisten, dass ihre Forschungsergebnisse nicht falsch ausgelegt und in der Öffentlichkeit richtig verstanden werden.

Artikel 9

  1. Der Grundsatz, dass alle Menschen und Völker ungeachtet ihrer "Rasse", ihrer Hautfarbe und ihres Ursprungs gleich an Würde und Rechten sind, ist ein allgemein angenommener und anerkannter Grundsatz des Völkerrechts. Folglich stellt jede Form der von einem Staat ausgeübten rassistischen Diskriminierung eine Verletzung des Völkerrechts dar, für die er international zur Verantwortung gezogen werden kann.

  2. Zur Sicherstellung der Gleichheit an Würde und Rechten für Personen und Gruppen müssen, wo immer dies notwendig ist, besondere Maßnahmen ergriffen werden, wobei zu gewährleisten ist, dass es sich nicht um Maßnahmen handelt, die den Anschein der rassistischen Diskriminierung erwecken könnten. Hierbei sind "Rassen-" oder Volksgruppen, die in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht benachteiligt sind, besonders zu berücksichtigen, damit ihnen bei völliger Gleichberechtigung und ohne Diskriminierung oder Beschränkung der Schutz der Gesetze und sonstigen Vorschriften und die Vorteile der bestehenden sozialen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Wohnung, Arbeit und ärztliche Versorgung, zuteil werden, damit die Eigenständigkeit ihrer Kultur und ihrer Werte gewahrt und ihr sozialer und beruflicher Aufstieg, insbesondere durch Bildung, erleichtert werden.

  3. Bevölkerungsgruppen ausländischer Herkunft, insbesondere Wanderarbeiter und ihre Familien, die zur Entwicklung des Gastlands beitragen, sollten in den Genuss geeigneter Maßnahmen gelangen, die ihnen Sicherheit und Achtung ihrer Würde und ihrer kulturellen Werte gewähren und die Anpassung an die Umgebung im Gastland und ihren beruflichen Aufstieg erleichtern mit dem Ziel ihrer späteren Wiedereingliederung in ihr Heimatland und ihres Beitrags zu dessen Entwicklung; es sollten Schritte unternommen werden, damit ihre Kinder in ihrer Muttersprache unterrichtet werden können.

  4. Bestehende Ungleichgewichte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen tragen zur Verschärfung von Rassismus und rassistischen Vorurteilen bei; alle Staaten sollten sich daher bemühen, zu einer Umstrukturierung der Weltwirtschaft auf einer gerechteren Grundlage beizutragen.

Artikel 10
 

Die weltweiten oder regionalen staatlichen oder nichtstaatlichen internationalen Organisationen werden aufgerufen, soweit es ihnen ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche und Mittel erlauben, bei der vollen Durchsetzung der in dieser Erklärung dargelegten Grundsätze zusammenzuarbeiten und mitzuhelfen und damit zum legitimen Kampf aller Menschen, die ja gleich an Würde und Rechten geboren sind, gegen die Tyrannei und Unterdrückung durch Rassismus, rassistische Trennung, Apartheid und Völkermord beizutragen, so dass alle Völker der Welt von diesen Geißeln für immer befreit sein mögen.

Übersetzung: Veröffentlicht in "Vereinte Nationen" 2/1980, S.67-69. Das DUK-Sekretariat hat 2009 eine Anpassung an den heute üblichen Sprachgebrauch vorgenommen und den Begriff Rasse in Anführungszeichen gesetzt. Die Begriffe Rassenvorurteile und  Rassendiskriminierung wurden durch "rassistische Vorurteile" und "rassistische Diskrimierung" ersetzt (andere entsprechend). Die Änderungen wurden vorgenommen, da der veraltete Sprachgebrauch die tatsächliche Existenz verschiedener menschlicher Rassen suggeriert, was nach einhelliger wissenschaftlicher Überzeugung und gemäß vieler Veröffentlichungen der UNESCO nicht zutrifft.


Basisdaten
Titel: Völkerstrafgesetzbuch
Abkürzung: VStGB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: weltweit
Rechtsmaterie: Strafrecht
FNA: 453-21
Datum des Gesetzes: 26. Juni 2002
(BGBl. I S. 2254)
Inkrafttreten am: 30. Juni 2002
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) regelt in Deutschland die Folgen der Straftaten gegen das Völkerrecht. Das Gesetz ist am 26. Juni 2002 verkündet worden und trat zum 30. Juni 2002 in Kraft. Es enthält folgende Strafvorschriften:

 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit (frz. crime contre l’humanité, engl. crime against humanity) ist ein Straftatbestand, der zum ersten Mal 1945 im Londoner Statut des, für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen, Internationalen Militärgerichtshofs als Tatbestand vertraglich festgelegt und seitdem auch in nationale Strafgesetzbücher aufgenommen wurde.

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3.
Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4.
einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6.
einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
7.
einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a)
ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b)
sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9.
einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
10
eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.(5) Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

Städtekoalition gegen Rassismus

Die europäische Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO besteht seit 2004. Das Konzept basiert auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und demnach auch vor Ort bekämpft werden muss. Die UNESCO kooperiert heute mit regionalen Städtekoalition in sechs Weltregionen, um geeignete, lokal angepasste Strategien zur Rassismusbekämpfung zu entwickeln.

Die Koordination für die europäische Städtekoaltion hat die Stadt Nürnberg übernommen. In Nürnberg selbst war es, wo am 10. Dezember 2004 der Startschuss für die "European Coalition of Cities Against Racism" (ECCAR) fiel. Nürnberg koordiniert seitdem die Zusammenarbeit von mittlerweile über 90 europäischen Städten, die sich einmal jährlich zu Konferenzen treffen. Aus Deutschland sind folgende Städte Mitglied in der europäischen Koalition (Stand: August 2009):

  • Apolda (seit 2. April 2009)
  • Berlin (seit 14. März 2006)
  • Gunzenhausen (seit 4. Dezember 2008)
  • Halle (seit 25. September 2006)
  • Hannover (seit 11. April 2007)
  • Karlsruhe (seit 20. November 2007)
  • München (seit 26. November 2008)
  • Nürnberg (seit 10. Dezember 2004)
  • Pappenheim (seit 28. März 2005)
  • Potsdam (seit 17. April 2007)
  • Saarbrücken (seit 14. März 2006)
  • Siegen (seit 15. Oktober 2008) 

Außerdem haben die Städte Erlangen (10. Dezember 2004), Kitzingen (16. Mai 2007), Köln (7. September 2006), Leipzig (20. März 2007) und Wolfsburg (16. Juni 2008) eine Absichtserklärung zum Beitritt unterzeichnet. Durch den Beitritt zur Koalition verpflichten sich die Städte zur Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs, der auf dem gemeinsamen Aktionsplan mit zehn Punkten basieren muss, der für alle europäischen Mitgliedsstädte gültig ist.

Andere kontinentale Städtekoalitionen

  • Die asiatische Städtekoalition gegen Rassismus wurde im August 2006 gegründet.
  • Die afrikanische Städtekoalition wurde im September 2006 gegründet. Es gibt wegen der Größe des Kontinents vier Koordinatoren: Bamako für Westafrika, Durban für das südliche Afrika, Kigali für Zentralafrika und Nairobi für Ostafrika.
  • Die lateinamerikanische Städtekoalition gegen Rassismus wurde im Oktober 2006 gegründet, Montevideo wirkt als Koordinatorstadt.
  • Seit Juni 2008 gibt es auch eine Städtekoalition der arabischen Staaten mit Casablanca als Koordinator.
  • In Kanada existiert eine Städtekoalition auf Länderebene.

Seit Juni 2008 sind die kontinentalen Städtekoalitionen zudem weltweit in der Internationalen Koalition der Städte gegen Rassismus zusammengeschlossen. Ziel ist eine engere Abstimmung der sechs regionalen Netzwerke.

Impressum

Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn
Verantwortlich: Dieter Offenhäußer
Redaktion: Kurt Schlünkes www.kskom.de  
Konzeption: Farid Gardizi

Redaktionsanschrift:
Colmantstraße 15
53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228-60497-0
Fax: +49 (0)228-60497-30
E-Mail: info-bibliothek(at)unesco.de

Alle Rechte vorbehalten
© Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
 

Internationale Städtekoalition gegen Rassismus


Die Internationale Städtekoalition gegen Rassismus wurde 2004 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Derzeit beteiligen sich 42 europäische Städte wie Barcelona, London, Lyon, Nürnberg, Paris, Stockholm und Berlin an der Koalition. Herzstück des Projekts ist ein Zehn-Punkte-Aktiosplan gegen Rassismus mit konkreten Handlungsanweisungen. Dieser sieht beispielsweise die Evaluation kommunalpolitischer Initiativen gegen Rassismus vor.
Kontakt:
Sekretariat der Internationalen Städtekoalition gegen Rassismus                   
Stadt Nürnberg
Bürgermeisteramt - Menschenrechtsbüro
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Fax: + 49 911 231 30 40
E-Mail: menschenrechte{at}stadt.nuernberg.

Wer ist das in Nürnberg? Verantwortlich für die Durchsetzung der UNESCO Resolution?

Das Impressum offenbart bereits, wer mit „drin hängt“in diesem üblen Spiel nach dem Motto: die SPD

Homepagewiedergabe: http://www.bnr.de/projekte/internationale-staedtekoalition-gegen-rassismus

„Impressum: Schirmherrrschaft Ute Vogt (Mitglied des SPD-Präsidiums und

Schirmherrin des Vereins MEHRSi, und von Blick nach Rechts, Vizeprasidentin der DLRG,

Ehrenprasidentin der THW-Jugend Baden-Württemberg). Daneben ist sie Mitglied im Auto Club

Europa, ADFC, AK Asyl Stuttgart, Bergwacht

Schwarzwald, BiWu - Beschaftigungsinitiative Wiesloch

und Umgebung e.V., EuroSolar, Europa-Union

Deutschland e.V. (Landesverband BW - EUD BW),

Fordermitglied im BUND, Forderkreis Kulturhaus

Osterfeld, Gegen Vergessen - Fur Demokratie,

Gewerkschaft ver.di, Kinderzentrum Maulbronn,

Kuratorium der Fachhochschule fur Wirtschaft und Gestaltung Pforzheim, Lilith e.V., Mannergesangverein Arlinger,

Mieterverein Stuttgart, Naturfreunde, SGK Baden-Wurttemberg und weiteren ortlichen Vereinen. )

Herausgeber: Institut für Information und Dokumentation e.V. , Helmut Lölhöffel

Redaktiont sich mit :Gabriele Nandlinger (verantwortlich)

Fon: (030 ) 255 94 174

Fax: (030 ) 255 94 192

E-Mail: nandlinger@bnr.de

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Sie haben den Informationsdienst „blick nach rechts“ angeklickt. Wir freuen uns, dass Sie zu uns gefunden haben. Der bewährte „blick nach rechts“ reiht sich ein in zahlreiche Publikationen, die ebenfalls über das rechtsextreme Spektrum berichten und den Rechtsextremismus aktiv bekämpfen. Wenn Sie über das frei abrufbare Material hinaus mehr wissen wollen, abonnieren Sie uns online für nicht einmal 10 Euro im Jahr. Dann gehören auch Sie zu denen, die auf einem Gebiet bestinformiert sind, das die meisten Medien nicht ausführlich genug

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Mit besten Grüßen

Herausgeber, Redaktion und Verlag

Helmut Lölhöffel

Gabriele Nandlinger

Guido Schmitz

Die Internationale Städtekoalition gegen Rassismus wurde 2004 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Derzeit

beteiligen sich 42 europäische Städte wie Barcelona,London, Lyon, Nürnberg, Paris, Stockholm und Berlin an der Koalition.

Herzstück des Projekts ist ein Zehn-Punkte-Aktiosplan gegen Rassismus mit konkreten Handlungsanweisungen. Dieser sieht

beispielsweise die Evaluation kommunalpolitischer Initiativen gegen Rassismus vor.

Kontakt:

Sekretariat der Internationalen Städtekoalition gegen Rassismus, Stadt Nürnberg,Bürgermeisteramt –

Menschenrechtsbüro,Rathausplatz 2,90403 Nürnberg

Fax: + 49 911 231 30 40 E-Mail: menschenrechte{at}stadt.nuernberg.de

Verlag:Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH Geschäftsführer Guido Schmitz

Eingetragene Gesellschaft Berliner vorwärts Verlag mbH

Amtsgericht Berlin

HRB 62522, Postfach 610 322, 10925 Berlin

Fon: (030 ) 255 94 100

Fax: (030 ) 255 94 192

„Die Inhalte der Internetseite des blick nach rechts dienen der Information der Öffentlichkeit. Auf die Richtigkeit und Aktualität

der veröffentlichten Inhalte wird sorgfältig geachtet. Ungeachtet der ständigen Pflege der Seiten sind folgende

Einschränkungen geboten:“

Ende der Hopage-Zitate. Übrigens:

Am 28. September 2004 stellte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Förderung des BNR mit Steuergeldern. Kritisiert wurde „die Vielzahl der Links“ von der Homepage auf „offenkundig linksextremistische Bewegungen, die auch in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden“. Aufgeführt wurden zehn lokale Antifa-Gruppen oder -Bündnisse, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten und zwei Internetseiten. Bei einigen dieser genannten Gruppen wurde auf deren Einschätzung durch das Bundesamt und die Landesbehörden für Verfassungsschutz verwiesen. Damit begründeten die Fragesteller ihren Verdacht, „dass der 'Blick nach Rechts' eine mit Steuergeldern finanzierte Plattform auch für die Verbreitung linksextremistischer Parolen unter dem Etikett der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist.“

Die Antwort der damaligen Bundesregierung ergab, dass der BNR im Jahr 2000 mit insgesamt 56.497,75 DM aus Mitteln des Bundesinnenministeriums gefördert worden war. Die Eigentumsfrage habe dabei keine Rolle gespielt. Das „Anliegen des ‚bnr’, über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe der rechtsextremistischen Szene zu informieren und aufzuklären“, sei „unterstützenswert“. Die Bundesregierung stellte zudem klar: „Dem Impressum des ‚bnr’ ist zu entnehmen, dass sich der ‚bnr’ Inhalte von Internetseiten dritter Anbieter, auf die von seinen Seiten aus verlinkt wird, nicht zueigen macht. Zusätzlich fordert der ‚bnr’ seine Nutzer auf, ihn auf fehlerhafte oder rechtswidrige bzw. veränderte Inhalte solcher Internetseiten Dritter hinzuweisen.[3] Die beanstandeten Links waren bereits von der Homepage gelöscht worden.

 

Durchblick verschafft dem unbefangenen Beobachter dann die Vorankündigung zur :


 

Jahreskonferenz 2009

Neue Herausforderungen-Neue Partnerschaften: Die Zukunft gestalten

ECCAR Konferenz 2009

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Zusammenbruch der national sozialistischen Schreckensherrschaft hofften viele Menschen in Europa, dass Rassismus, Hass und Gewalt nie wieder eine Chance haben würden. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. In den letzten Jahren mussten wir eine Besorgnis erregende Entwicklung beobachten: Die Pest des Rassismus beginnt sich erneut in Europa auszubreiten. Rechtsradikale Einstellungen und rechtsextreme Ideologien von der Ungleichwertigkeit der Menschen sind keineRanderscheinung mehr, sondern verfestigen sich in Teilen der europäischen Gesellschaften. Alltäglicher Rassismus und rassistisch motivierte Gewalt sind in den meisten Ländern Europas bittere Realität. Die Opfer sind vor allem Asylsuchende, Flüchtlinge,Migranten und Mitglieder ethnischer oder religiöser Minderheiten. Eine vor kurzem von der Europäischen Grundrechte-Agentur veröffentlichte Studie zeigt, dass Diskriminierung, Belästigung und rassistisch motivierte Gewalt gegenüber ethnischen Minderheiten undZuwanderern in der EU wesentlich weiter verbreitet sind, als dies aus den offiziellen Statistiken hervorgeht. Und seit den Wahlen vom 7. Juni 2009 sind rechtsextreme Parteien stärker denn je im Europäischen Parlament vertreten. Sie waren mit ausländerfeindlichen Parolen und diskriminierenden Äußerungen über Muslime auf Stimmenfang gegangen. Dies sind beunruhigende Entwicklungen. Die Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit muss deshalb in unserer Politik Priorität genießen. Gerade die Städte spielen eine besonders wichtige Rolle, wenn es darum geht, dieser Bedrohung entgegen zu treten, denn sie haben enge Beziehungen zu ihren Einwohnern, sie verfügen über den notwendigen Entscheidungsspielraum, und sie sind in der Lage, der örtlichen Situation angemesseneMaßnahmen zu ergreifen. Die Städte sind deshalb der geeignete Ort, um Rassismus und Diskriminierung erfolgversprechend entgegen zu wirken und neue Formen des Zusammenlebens zu entwickeln. Denn nur wenn wir diese Übel an der Wurzel bekämpfen, können wir darauf hoffen, sie auszurotten. Die Jahreskonferenz 2009 der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus, die in Toulouse stattfindet, hat zum Ziel, auf der Grundlage des „Zehn-Punkte-Aktionsplans“ wirksame kommunale Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zu entwickeln. Das Konferenzprogramm umfasst eine Gesprächsrunde und fünf Arbeitsgruppen. Eine davon, das Jugendforum, wendet sich speziell an junge Menschen aus unserer Städten. Die Gesprächsrunde mit Vertretern von Migrantengruppen und Kommunen befasst sich mit neuen Herausforderungen und Partnerschaften bei der Bekämpfung von Rassismus. Zwei Arbeitsgruppen werden sich mit der Frage befassen, wie der „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ in die Tat umgesetzt werden kann. Praktische Beispiele aus den Bereichen Arbeit, Wohnen, Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sollen den teilnehmenden Städten dazu Anregungen und Vorschläge bieten. Im Mittelpunkt der beiden weiteren Arbeitsgruppen stehen Herausforderungen, mit denen die Städte heute konfrontiert sind: In der einen geht es dabei um das Spannungsverhältnis zwischen der staatlichen Sicherheitspolitik einerseits und den Bemühungen der Kommunen andererseits, sozialen Zusammenhalt und Solidarität in ihrer städtischen Gesellschaft zu fördern; in der anderen steht die Frage auf der Tagesordnung, wie Rechtsextremismus wirksam bekämpft werden kann. Die Veranstalter laden die europäischen Städte und Gemeinden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und alle Interessierten herzlich ein, an dieser Konferenz teilzunehmen und zu ihrem Erfolg beizutragen.

Dr. Hans Hesselmann

Präsident der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus

Leiter des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg“

Dabei sind alle Vorgänge im Zusammenhang des gesamtkommunistischen und sozialistischen Aktionsprogramms zu linken Übernahme des bisherigen klassisch demokratischen Systems in Deutschland zu sehen, wie sich aus einem aufschlußreichen Zeitungsartikel der Jungen Freiheit faktenmäßig ersehen läßt:


aus:  JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/09 24. Juli 2009

Fest im Antifaschismus der DDR verwurzelt

„Kampf gegen Rechts“: Ein gut mit Steuergeldern ausgestattetes Netzwerk tragt den 2000 ausgerufenen

„Aufstand der Anständigen“

von Hinrich Rohbohm

Für Politik und Medien stehen die Tater unmittelbar nach dem Brandanschlag auf die Synagoge in Düsseldorf vom 2. Oktober 2000 fest. Es wird über die Gefahren des Rechtsextremismus geredet, gesendet und geschrieben. Auch noch, als die Staatsanwaltschaft einen 19 Jahre alten staatenlosen Jordanier sowie einen 20jahrigen marokkanischen Einwanderer als Verantwortliche für die Anschläge präsentiert. Die Nachrichtenagentur dpa vermeldete kurzerhand, das es sich bei den Tätern um „zwei Rechtsradikale ausländischer Herkunft“ handele. Und auch die Tatsache, das bei dem Anschlag auf einenS-Bahnhof ebenfalls in Düsseldorf wenige Monate zuvor bis heute keine Täter ermittelt werden konnten, scheint fur den im Jahr 2000 ausgerufenen „Kampf gegen Rechts“ keine Rolle zu spielen.Es war nicht das erste Mal, das Politiker im Zusammenspiel mit Medien ohne Belege Rechtsextremismus herbeiredeten. Doch im Jahr 2000 wird aus dem Kampf gegen Rechtsextremismus ein institutionalisierter „Kampf gegen Rechts“, vorangetrieben durch einen „Aufstand der Anständigen“. Doch wer oder was ist rechts? Und: Wer sind die Anständigen? SPD, Grüne und die damalige PDS sind sich schnell einig. Die Anständigen sind sie selbst. Bekämpfen wollen sie Rechtsextremisten. Wer mit ihnen marschiert, ist ebenfalls anständig. Wer Zweifel äussert oder gar Kritik an dem oberflächlichen Vorgehen übt, ist unanständig –und wohl sowieso ebenfalls „rechts“.

Für die Deutungshoheit darüber, wer guter Demokrat und wer boser Rechter ist, sorgt mittlerweile ein breites Netzwerk, dessen Wurzeln häufig zurück bis in die Zeit des DDR-Regimes ragen. Eine Fülle von Organisationen, von denen die meisten Bundesbürger wenig oder überhaupt nichts gehört haben, kümmert sich um die Verteilung der jedes Jahr fließenden Steuergelder in Millionenhöhe. Alles unter dem Deckmantel des „ Kampfes gegen Rechts“. Mehr als 3.000 derartige Projekte werden inDeutschland durch staatliche Mittel gefördert. Und hinter so mancher dieser Organisationen verbergen sich Personen mit nur allzu offensichtlichem kommunistischem Hintergrund. Kein Wunder: Schon zu DDR-Zeiten war der Antifaschismus ein wirksames Mittel im Kampf gegen die aus Sicht der SED „faschistische BRD“. Eine der Schlüsselorganisationen im „Kampf gegen Rechts“ ist dabei die Amadeu-Antonio-Stiftung. Sie unterhält Kontakt zu rund 250 sogenannten Kooperationspartnern, zumeist linke Gruppierungen. Andere Partner wiederum sind angesehene Unternehmen, mit deren Unterstützung die Stiftung sich Akzeptanz in bürgerlichen Kreisen verschafft. Zudem ist sie fur die Verteilung der Gelder an die einzelnen Initiativen zuständig. Will heißen: Wer finanziell Forderung erhalten möchte, kommt an der Amadeu-Antonio-Stiftung kaum vorbei. Deren Vorsitzende ist Anetta Kahane, ehemalige Inoffizielle Mitarbeiterin des Ministeriums fur Staatssicherheit der DDR. Im Jahr 1991 wurde sie mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Zur Begrundung hies es, sie stehe mit anderen stellvertretend fur die friedlichen Demonstranten des Herbstes 1989 in der DDR. Für Stasi-Opfer ein Schlag ins Gesicht. Mittlerweile ist Kahane, die aus einem kommunistischen Elternhaus stammt, Mitglied im Kuratorium der Theodor-Heuss-Stiftung, die die Medaille verleiht und die Zivilcourage fordern will. Nach der Wende in der DDR war Kahane als Auslanderbeauftragte fur den Ost-Berliner Magistrat tätig. Ein Jahr nach der Wiedervereinigung gründete sie die Regionale Arbeitsstelle fur Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule (RAA), eine Organisation, die Projekte an Schulen organisiert. Eine Aufklärungsarbeit über Rechtsextremismus, die wie ein Türoffner funktioniert und den Zugang zu Kindern und Jugendlichen ermöglicht.

Zum Netzwerk der Amadeu-Antonio-Stiftung gehört zudem eine Organisation mit dem Namen „DK Gesellschaft fur demokratische Kultur GmbH“. Geschaftsführer ist Bernd Wagner, ehemaliger Oberstleutnant im Polizeiapparat der DDR, sowie langjahriges SED-Mitglied. Nach der Wende ist er weiter fur die Kriminalpolizei tätig, wird sogar Leiter der Abteilung Staatsschutz im „emeinsamen Landeskriminalamt der neuen Bundesländer“. Gemeinsam mit Ingo Hasselbach, der als Muster-Neonazi-Aussteiger verkauft wird, gründet er das Aussteigerprogramm "Exit". Auch bei Hasselbach ist der soziale Hintergrund  interessant. Sein Vater, überzeugter Kommunist und Antifaschist, war zu DDR-Zeiten Chef des Jugendradios, die Mutter fur die DDR-Nachrichtenagentur ADN tätig. Auch Wagner wurde bereits mit der Heuss-Medaille geehrt. Er gehört dem Freundeskreis der Theodor-Heuss-Stiftung an. ZDK Gesellschaft für Demokratische Kultur GmbH. Die Organisation ist 1997 als Projekt der von der ehemaligen inoffiziellen Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane gegründeten Regionalen Arbeitsstelle fur Ausänderfragen, Jugendarbeit und Schule (RAA) entstanden. Hieraus entwickelte sich im Jahr 2003 die ZDK Gesellschaft fur Demokratische Kultur GmbH. Geschaftsführer ist der ehemalige Oberstleutnant im Apparat der DDR-Volkspolizei, Bernd Wagner, der von 1975 bis 1989 Mitglied der SED gewesen ist. Eigenen Angaben zufolge versteht sich die Gesellschaft als Institution, die sich bundesweit für  demokratische Werte einsetzt und deren Initiativen dem Schutz vor Gewalt und Extremismus dienen. Die Gesellschaft gibt die Schriftenreihe „Bulletin“ heraus, die sie gezielt Schulen, Verwaltung, Polizei, Justiz, Sozialarbeitern und Medien zukommen läßt. Sie soll den einzelnen Institutionen als Orientierung dienen. Zudem ist das ZDK fur das ebenfalls von Wagner gegrundete Neonazi-Aussteigerprogramm "Exit" verantwortlich. Ein weiterer Schwerpunkt ist das „Verbundnetz von Demokratie und Toleranz“, eine Initiative der VNG Verbundnetz Gas AG. Die Unternehmensgruppe mit Sitz in Leipzig ist Deutschlands drittgrößter Erdgasimporteur. An ihr ist unter anderem die russische Gazprom beteiligt, bei der Altbundeskanzler Gerhard Schroder als Aufsichtsratsvorsitzender fungiert. Gesellschafter des ZDK sind die Amadeu-Antonio Stiftung sowie die in Weinheim ansassige Freudenberg-Stiftung.

Blick nach Rechts

„Blick nach Rechts“ ist ein zweiwöchentlich erscheinender Informationsdienst zum Thema "Rechtsextremismus". Herausgeber ist der Journalist und frühere Ost-Berlin-Korrespondent der „Süddeutschen Zeitung“ Helmut Lolhoffel. Träger des Dienstes ist die Berliner Vorwärts Verlagsgesellschaft, die auch die gleichnamige SPD-Parteizeitung herausgibt. In Kooperation mit der Amadeu-Antonio-Stiftung erstellt der „Blick nach Rechts“, dessen Schirmherrin die SPD-Politikerin Ute Vogt ist, monatlich Schwerpunkte zum Thema Rechtsextremismus. Auftraggeber hierfür ist die Bundeszentrale für politische Bildung, deren Präsident der SPD-Politiker Thomas Krüger ist. Krüger war 2005 in die Kritik geraten, weil er den Vorsitzenden der vom Verfassungsschutz beobachteten„islamischen Gemeinschaft in Deutschland“ als „Experten fur Integrationsfragen“ empfahl und auch noch an ihm festhielt, als ihm dessen islamistischer Hintergrund schon bekannt war.„Blick nach Rechts“ wiederum war 2004 durch eine kleine Anfrage der Unionsfraktion bezüglich der Forderung des Dienstes durch Steuergelder ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Dabei stellte sich heraus, das das SPD-Blatt auf seiner Internetseite Verlinkungen zu linksextremistischen Organisationen aufwies. Die Antwort auf die Anfrage hatte ergeben, das „Blick nach Rechts“ im Jahr 2000 mit rund 56.000 Mark aus Mitteln des Bundesinnenministeriums gefördert worden war.

Bündnis für Demokratie und Toleranz

Das „Bündnis fur Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ sieht sich als „der zentrale Ansprechpartner und Impulsgeber der Zivilgesellschaft in den unterschiedlichen Themenfeldern der praktischen Demokratie- und Toleranzforderung“. Ihr Auftrag sei es, zivilgesellschaftliches Engagement zu sammeln, zu bündeln, zu vernetzen und öffentlich zu machen. Es wurde während der rot-grünen Koalition am 23. Mai 2000 vom Bundesinnenministerium und vom Bundesjustizministerium ins Leben gerufen. Im Beirat des Demokratie – und Toleranz-Bundisses ist auch Ulla Jelpke von der Linkspartei vertreten. Jelpke gehörte in den achtziger Jahren dem Leitungsgremium des Kommunistischen Bundes an und war bis 1989 Hamburger Burgerschaftsabgeordnete fur die Grün-Alternative Liste. Nach der Wende wechselte die heute 58jährige zur PDS. Neben Jelpke ist auch ZDK-Geschaftsführer Bernd Wagner Beiratsmitglied. Daruber hinaus ist das Bündnis ebenfalls Kooperationspartner der Amadeu-Antonio Stiftung. Unter dem Dach des Bündnisses firmierte auch das von der rot-grünen Regierung eingefuhrte Aktionsprogramm „Jugend fur Toleranz und Demokratie“, das sich in die Teilprogramme „Xenos“, „Entimon“ und „Civitas“ gliederte. Bis 2006 flossen an Xenos 75 Millionen Euro an Steuergeldern, an „Entimon“ 65 Millionen sowie an „Civitas“ 52 Millionen Euro. Rund 4.500 Projekte und Initiativen wurden dadurch unterhalten. Inzwischen ist das Projekt eingestellt. Als Nachfolge wurde 2007 dasProgramm „Vielfalt tut gut“ aufgelegt, das jährlich vom Bund mit 19 Millionen Euro ausgestattet wird.

Mut gegen rechte Gewalt

„Mut gegen rechte Gewalt“ ist eine Aktion des „Stern“ und der Amadeu-Antonio Stiftung, die über "Rechtsextremismus in Deutschland informiert". Mit seinem Engagement hat der „Stern“ der Amadeu-Antonio Stiftung eine größere Bekanntheit verschafft. Die Spenden an „Mut gegen rechte Gewalt“ fließen an die Amadeu-Antonio Stiftung. Der Internetauftritt von MUT wurde 2007 mit dem alternativen Medienpreis ausgezeichnet, der von der Nürnberger Medienakademie und der Stiftung Journalistenakademie vergeben wird. Letztere arbeitet eng mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zusammen, die bei dem alternativen Medienpreis ebenso als Sponsor auftritt wie Verdi und die „Linke Medienakademie“, eine Arbeitsgemeinschaft, die sich „Rote Reporter“ nennt und eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Linkspartei ist.

 

 




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Stand: 22. Februar 2011.