Mittelstand PRO NRW             

aufgeschlossen konservativ -  freiheitlich  - verfassungstreu  - strikt antikommunistisch

Der Mittelstand pro NRW ist einer von mehreren Arbeitskreisen der Bürgerbewegung pro NRW,

der seine politischen Inhalte und Ziele auf dieser Internetseite vorstellt und diese im Gesamtverband in den innerparteilichen Diskussionsprozess einbringt

 

 

 

Grundrecht auf Bau von Groß-Moschee?

Vortrag von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

zu Gast bei PRO Köln 10.März 2009

Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

geb. 1940 in Hütten bei Gellin

emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg

Verfasser zahlreicher, meisten EU-kritischerer Verfassungsbeschwerden, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem CSU Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, dem Euro Gegner Professor Werner Hankel und dem ehemaligen EU-Kommissar Manfred Brunner.

Im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht konnte Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider mehrere Aufsehen erregende Teilerfolge erringen (siehe unten), die zu wichtigen Fortschritten in der Rechtsklärung führten.

Vortrag

Der renommierte Staatsrechtler referierte am 10.03.2009 bei einer Vortragsveranstaltung der Fraktion PRO Köln über Fragen der Religionsfreiheit im Zusammenhang mit dem Islam und geplanten Moscheebauten die Fraktion PRO Köln hatte diesmal ins Rechtsrheinische eingeladen und über 150 Gäste kamen in den großen Konferenzsaal des städtischen Kalk-Carees. Diese hörten einen fulminanten und anspruchsvollen Vortrag des bekannten Staatsrechtlers und EU-Kritikers. Unter den Zuhörern befand sich auch ein besonderer Ehrengast: Schachtschneiders prominenter Mitstreiter im Kampf gegen die Euro-Einführung, Professor Dr. Wilhelm Hankel, ehemaliger Präsident der hessischen Landesbank und einer der führenden Währungsexperten in Deutschland mit langjährigen Gastprofessuren unter anderem an der Harvard-und Johns- Hopkins-Universität.

Eine derart hochkarätige und gut besuchte Veranstaltung hatte der Konferenzsaal im obersten Stock des Kalk Carees wohl lange nicht mehr gesehen. Neben den Stadträten, Bezirksvertretern und Ausschussmitgliedern der Fraktion PRO Köln waren zahlreiche geladene Gäste der Einladung gefolgt, unter ihnen viele angesehene Universitätsdozenten, hohe Polizeibeamte sowie Islam-, Wirtschafts-und Rechtswissenschaftler aus Köln und ganz Nordrhein-Westfalen.

Nach der Begrüßung durch die PRO Köln-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter nahm Professor Schachtschneider ausführlich Stellung zum Begriff und Stellenwert der Religionsfreiheit in Deutschland, ihrer Wertigkeit gegenüber anderen Grundrechten und ihren praktischen Folgen für die islamische Lebensweise in Deutschland, für Scharia und Moscheebauten in unserer Heimat.

Klar wurde dabei, dass das Schlagwort "Religionsfreiheit" gerade nicht einen allumfassenden grundgesetzlichen Schutz für Scharia, Ungleichbehandlung von Frauen im Namen des Islam und ähnlichem bedeutet. "Wir sind eine Republik, das heißt ein aufgeklärtes Staatswesen, das grundsätzlich im Widerspruch zu einer sich für alle Lebensbereiche als verbindlich ansehen der Religion steht", so Professor Schachtschneider zum Kernproblem der Auseinandersetzung zwischen dem aggressiven Einwanderungs-Islam und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Die Freiheit der Religionsausübung sei begrenzt durch den Freiheitsbegriff an sich und die anderen verfassungsrechtlichen Grundwerte sowie die Internationalen Menschenrechte. Moscheebauten mit umfangreichen politischen, sozialen und kulturellen Angeboten und Zielsetzungen seien in diesem Sinne nicht als ausschließliche Gotteshäuser im rechtlichen Sinne zu verstehen und würden daher nicht unter dem starken grundgesetzlichen Schutz stehen, der für einen hundertprozentigen Gebetsraum gelten würde.

Der Vorsitzende und Oberbürgermeisterkandidat der Bürgerbewegung PRO Köln, der 45jährige Rechtsanwalt Markus Beisicht, griff diese Ausführungen in der anschließenden Diskussion auf und wiederholte auch das von Ralf Giordano aufgestellte Credo: "es gibt kein Grundrecht auf den Bau von Moscheen!". Auch die Einwanderer aus dem islamischen Kulturen, die sich hier regelmäßig aufhalten und auf Dauer in Deutschland verbleiben wollen, müssen sich unseren Werten, Normen und Gesetzen anpassen, sich integrieren und schlussendlich auch assimilieren lassen. "Nur so kann ein homogenes Staatswesen auf Dauer bestehen", dass wie von Professor Schachtschneider ausgeführt, "die Voraussetzungen für die Herausbildung eines allgemeinen Willens des Volkes ist, welcher wiederum Voraussetzung für eine wahrhafte demokratische und rechtsstaatliche Ordnung ist."

Schachtschneider ging im übrigen auch auf die skandalösen Zustände während des Anti-Islamisierungskongresses am 19. und 20. September 2008 in Köln ein. Das passive Verhalten der Kölner Polizeiführung gegenüber den linken Stören und Gewalttätern bezeichnete der renommierte Staatsrechtler als "klar rechtswidrig", die friedliche Versammlung der PRO Bewegung hätte mit allen verhältnismäßigen Mitteln ermöglicht und geschützt werden müssen. Dies sei offensichtlich nicht der Fall -und politisch erkennbar nicht gewollt- gewesen. "Ich kann nur sagen: in Bayern hätte es so etwas nicht gegeben", so der Erlanger Professor abschließend.

Für die Fraktion PRO Köln hatte die Vorsitzende, Rechtsanwältin Judith Wolter im Anschluss erklärt:

"PRO Köln steht in der Mitte des Volkes. Wir sind eine in der einheimischen Bevölkerung fest verwurzelte, betont bürgerlicher und freiheitliche Formation, die sich für Recht und Ordnung, Heimatsbewusstsein und soziale Werte einsetzt. Wir erfahren hierfür auch starke Unterstützung von angesehenen Vordenkern dieser Republik. Persönlichkeiten wie PROfessor Schachtschneider und PROfessor Hankel wissen, wie gefährdet das hohe Gut der Meinungsfreiheit in Deutschland derzeit durch die Political Correctness ist." Professor Dr. Schachtschneider wurde von ihr insoweit deswegen ganz herzlich gedankt, für seinen Beitrag zur geistigen Freiheit in unserem Lande.

 

Vita: Karl Albrecht Schachtschneider

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Karl Albrecht Schachtschneider (* 11. Juli 1940 in Hütten bei Gellin) ist ein deutscher Staatsrechtslehrer.

Rechtslehre

Schachtschneider ist ein emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Danach ist die demokratische Republik die einzige Staatsform, in der die Menschen das Recht, also das Richtige für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit auf Grundlage der Wahrheit, finden und verwirklichen können. Recht sind demnach die Gesetze, die sich die verfasste Bürgerschaft (das Volk, das sich zu einem Staat verfasst hat, um unter eigenen Rechtsgesetzen zusammenzuleben) in Verwirklichung der Autonomie des Willens selbst gibt. In der Rechtslehre steht Schachtschneiders Lehre durch die Dogmatisierung des Rechts auf der Grundlage der Freiheit als Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür im Gegensatz zur meist vertretenen Herrschaftsdogmatik.

Schachtschneiders Anhänger halten seine Arbeiten für wegweisend. Seine Kritiker werfen ihm vor, eine zu idealisierte Lehre zu vertreten. Er selbst betont, dass es gerade in der Rechtslehre notwendig sei, über das tatsächliche Sein hinaus das Sollen zu bedenken, also das, was richtig ist.

Verfassungsbeschwerden

Karl Albrecht Schachtschneider hat eine Reihe von Verfassungsbeschwerden mit unterschiedlichem Ausgang beim deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei fanden insbesondere die Verfassungsklagen, die sich gegen bestimmte Schritte der europäischen Integration richteten – etwa gegen den Vertrag von Maastricht oder die Einführung des Euro – auch in den Medien große Aufmerksamkeit. Auch wenn das Verfassungsgericht Schachtschneider in keiner dieser Angelegenheiten Recht gegeben hat (ein Verfahren zum Vertrag von Lissabon ist noch offen), wertete er selbst einzelne Urteile als „Teilerfolge“, da sie zu wichtigen Fortschritten in der Rechtsklärung führten. Zu den Verfassungsklagen, die Schachtschneider beim Bundesverfassungsgericht einreichte, gehören:

vom Bundesverfassungsgericht teils verworfen, teils zurückgewiesen (siehe Maastricht-Urteil)

  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 48/94) gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1993 wegen der Altschuldenforderung gegen eine LPG i. L. (1994),

vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen[1]

  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 49/95) gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1994 wegen Enteignungsentschädigung (1995)

  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2678/95) gegen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1995 und 13. Februar 1996 wegen Altschuldenforderung gegen einen übernommenen VEB (1995, 1996)

  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2218/97) gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1997 wegen Fondsausgleich (1997),

vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen[2]

  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2503/97) gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs, Senat für Landwirtschaftssachen, vom 7. November 1997 wegen Unternehmensumwandlung (1997)

vom Bundesverfassungsgericht verworfen[3]

  • Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2156/98) gegen § 4 des Transplantationsgesetzes (1998),

vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen[4]

vom Bundesverfassungsgericht teils verworfen, teils nicht zur Entscheidung angenommen[5]

  • im Auftrag von Peter Gauweiler: Verfassungsbeschwerde (2 BvR 839/05) i.V.m. einer Organklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag über eine Verfassung für Europa (2005),

Verfahren eingestellt, da der Vertrag nach gescheiterter Ratifikation in Frankreich und den Niederlanden nicht in Kraft trat[6]

  • im Auftrag von Peter Gauweiler: Verfassungsbeschwerde (2 BvE 2/2008) i.V.m. einer Organklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon (2008),

Verfahren läuft

Am 23. Oktober 2008 legte Schachtschneider außerdem im Auftrag einer Interessensgruppe vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof eine Individualbeschwerde gegen den 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ein.[7]

Politisches Engagement

Karl Albrecht Schachtschneider war Mitglied der SPD, der CDU sowie Gründungsmitglied der 1994 gegründeten konservativ-liberalen Kleinpartei Bund freier Bürger.


      
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