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aufgeschlossen konservativ - freiheitlich - verfassungstreu - strikt antikommunistisch Der Mittelstand pro NRW ist einer von mehreren Arbeitskreisen der Bürgerbewegung pro NRW, der seine politischen Inhalte und Ziele auf dieser Internetseite vorstellt und diese im Gesamtverband in den innerparteilichen Diskussionsprozess einbringt
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Entscheidung Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1358/09). Grundsätzliches auch für Migrantenfrage im Rahmen des abgeurteilten Themas „Keine Unterrichtsbefreiung wegen Sexualthemen „. Das Bundesverfassungsgericht verwirft darin Klage baptistischer Christen. Deren Vorwurf: „Erziehungsrecht der Eltern werde durch allgemeine Schulpflicht eingeschränkt“. Es werden dabei verfassungsrechtliche Grundsatzkriterien in dieser Entscheidung wiedergegeben, die so auch in der Migrantenfrage die gleiche wesentliche Bedeutung haben, von den Regierenden der etablierten Parteien wie von Gutmenschen jeder Art gleichwohl bewußt nicht angewendet und so zum Verrat an der deutschen Kultur mißbraucht werden. So heißt es in der jetzigen Entscheidung: „Religiöse Minderheiten müssen Traditionen der Mehrheitsgesellschaft auch dann akzeptieren, wenn sie darin Gegensätze zu ihren eigenen Überzeugungen sehen“. Auf dieser Verfassungsbasis hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Verfassungsbeschwerde z. B. in diesem Fall von Eltern abgewiesen, die ihre Kinder von bestimmten Schulveranstaltungen ferngehalten hatten. Bei den Klägern handelte es sich nicht um Muslime, die ihren Töchtern die Teilnahme am Schwimm- oder Sportunterricht verbieten wollten, sondern um christliche Baptisten aus Ostwestfalen. Das zuständige Amtsgericht hatte gegen die Eltern wegen zweifachen Verstoßes gegen die Schulpflicht jeweils eine Geldbuße von 80 Euro verhängt. Dagegen legten die Eltern Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Diese Klage wiesen die Karlsruher Richter nun ab (Az. 1 BvR 1358/09). Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit laut Bundesverfassungsgericht unterliegt selbst keinem Gesetzesvorbehalt, sei aber "Einschränkungen zugänglich, die sich aus der Verfassung selbst ergeben". Dazu gehört zum Thema dieser gefällten Entscheidung z.B. der dem Staat in Artikel 7 des Grundgesetzes erteilte Erziehungsauftrag. Das oberste Deutsche Gericht stellt des Weiteren auf dieser Basis klar: Der Staat, (das heißt Administrative, Judikative und Exekutive) müsse nach dem Prinzip der "praktischen Konkordanz", also des Austarierens sich wechselseitig tangierender Grundrechte, Neutralität und Toleranz gegenüber den Beteiligten Interessen ausüben. Schon die Judikative „wackelt“ aber neben Migrationsfragen selbst in diesem Thema. 1993 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine muslimische Schülerin unter Berufung auf die "Bekleidungsvorschriften des Korans" vom Sportunterricht befreit, "solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird". In den vergangenen Jahren hatten deutsche Gerichte andererseits Anträge muslimischer Eltern verworfen, ihre Töchter von Sportstunden, Schulfahrten oder Sexualkunde zu entbinden. So hatte im Mai das Oberverwaltungsgericht Münster die Befreiung muslimischer Grundschülerinnen vom koedukativen Schwimmunterricht abgelehnt. Es sei den Mädchen zumutbar, den "Burkini" zu tragen, eine Schwimmkleidung, die den Körper insgesamt bedeckt und mit islamischen Kleidungsvorschriften vereinbar ist. Insoweit zeigt also schon die Judikative im Rahmen des „Austarierens“ einen nicht akzeptablen Schlenkerkurs. Ganz verwegen betreibt es in der Tagespolitik bei Migrationsfragen die deutsche Administrative wie die Exekutive, von oberen bis durch Richtlinien angewiesenen unteren Rängen für den Bürger mit seinen hautnahen täglichen Negativ-Erlebnissen im Rahmen der Migrantenfrage in unverständlicher, weil stetig widersprüchlicher Weise, zumal Migranten einseitig bevorteilend, die deutsche Urbevölkerung erkennbar bewußt benachteiligend. Von „Austarierung“ keine Spur, aber von Einseitigkeit ! Wer diesbezüglich immer noch keine Erfahrungswerte besitzt, informiere sich z. B. über entsprechende Vorkommnisse über www.pi-news.net oder die seriöse Tagespresse. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen der insoweit durch Klageanträge eingeengten Thematik nur die Verfassung und ggf. verfassungswidriges Verhalten der Behörde auf dieser Basis zu diesem Thema zu überprüfen. Im Rahmen anderer Thematiken, so auch der Migrationsfrage, sind aber nicht nur die Verfassung, vielmehr auch über das Völkerrecht in das deutsche Rechtssystem übernommene und damit zu berücksichtigende Internationale Regelungen zu berücksichtigen. Dazu gehört beim Migrationsthema zwingend die UNESCO Regelung von 1978 über „Rassen und Rassenvorurteile“, die den Staaten aufgibt, nicht nur die Migranteninteressen zu berücksichtigen, vielmehr „austarierend“ (!) auch die vorhandene Kultur und Bevölkerung im Migrationsland, die ebenso schutzbedürftig sei (vgl. u.a. Artikel 5 UNESCO-Regelung 1978), also in beiden Richtungen keinen Rassismus zu betreiben.. Die UNESCO hat dabei wegen der Größenordnung der Regelungsumsetzung zwar zutreffend festgestellt, sie könne die Realisierung dieser Regelung in den Ländern rund um den Globus nicht selbst durchsetzen und überprüfen, was deshalb eine „Delegation“ jeweils vor Ort erfordere. Der Fehler der Arbeitsweise der UNESCO liegt in der fehlerhaften Auswahl und der erkennbar nicht fortlaufenden Überprüfung der insoweit „Delegierten“, indem nicht auf deren politische ideologiefreie Neutralität geachtet und die einzelnen politischen Durchsetzungsmaßnahmen der UNESCO-Regelungen durch die Delegierten nicht fortlaufend auf weitgehende Neutralität (Begriff des Bundesverfassungsgerichts „Austarierung der Interessen“) gegenkontrolliert zu werden scheinen. Anders läßt sich die verhängnisvolle Entwicklung sonst nicht erklären. Statt dessen machte man den „Bock zum Gärtner“ indem die Delegation für „Europa“, also nicht nur für Deutschland (!) nach Nürnberg in die Hände eines von Sozialisten (SPD direkt/DKP und Die Linke indirekt) geführten Vereins gelegt wurde, der damit Deutungs- und Hoheitsrechte für Europa erhielt..
Dieser Verein setzt
ermessensfehlerhaft die Umsetzung der UNESCO-Resolution vereinfachend und die
verfolgte eigene ideologische Links-Ausrichtung und Ideologie-Verbreitung
bevorteilend,
pauschal so um, dass alle Linksideologen die „Anti-Rassisten „ sind.
Jeder, der anders denkt und sich so äußert, selbst wenn ideologiefrei
konstruktiv kritisch auf Basis der UNESCO-Regelung 1978 , ist „Rassist“,
wie aus linker Sicht die damaligen „Nazis“. Deshalb die zu verzeichnende
gleichzeitige europaweite und taktisch deckungsgleiche Betitelung anders
Denkender, die sich insbesondere konstruktiv kritisch und auf der Basis von
Vergleichs- und nachweislichen Erfahrungswerten gegen Islamisierungstendenzen
durch Migranten wehren und deshalb mundtötend als "Ausländerfeinde" behandelt
werden.. Das mit den Begriffen „Rassist“ und/oder „Nazi“ europaweit von
Seiten der aus Nürnberg zuständigen „Linken“ (SPD/DKP/
Die Linke) unter Weitergabe dieser Bestimmungshoheit an die insoweit
durch erklärten Städtebeitritt gebildete „Städtekoalition
gegen Rechts“, initiiert durch Sozialisten, insbesondere
Wie damals macht auch die Judikative hier in Köln, dieses infame Spiel bisher faktisch mit, indem derartige Äußerungen konsequenzlos unter „Werturteil und Meinungsfreiheit“ eingeordnet werden verlaufen, was natürlich, weil straflos bleibend, zur Nachahmungsmethode auch bei Mitläufern der linken Aktionen verkommt. Auch hier werden die Parallelen zur Zeit der National-Sozialisten und der STASI deutlich. „Kinder kommen tatsächlich nicht auf andere Leute“, wie der Volksmund sagt. Selbst die "Kinder" wiederum greifen sozialistisch und bewußt oder unbewußt durch Stasi geführt, ebenso gedankenlos oder ideologisch fundiert bewußt auf bewährte Methoden der Sozialisten zurück, obwohl es nach dem Krieg gebetsmühlenartig immer hieß: "Nie mehr wieder".
Gleichzeitig werden die
Verhetzungs-„Aktionen gegen Rechts“ clever und mittels willfähriger
Mitläufer auf Steuergelder-Basis, mit Millionen finanziert u.a. durch das
Familien-Ministerium von der Leyen, bei Einsatz der mit kassierenden ANTIFA
gefahren. Ebenso gleichzeitig wurde die zwar von konkreten Ausführungen der
UNESCO gewünschte „Städtekoalition „ zweckentfremdend als
„Städtekoalition „gegen
Rechts" mit links-rassistischer Einstellung geschaffen, wie gesagt
gerichtet gegen anders als „links“ Denkende im Kampf der
Internationalen und erkennbar als Werkzeug zur Vorbereitung von
künftigen linksorganisierten Städteaufständen. Von "Austarierung" beiderseitiger
Interessen im Rahmen der Migrationsfrage also bewußt keine Spur.
Zu den
Anti-Islamisierungs-Kongressen in Köln, wurde dies mit europaweiter, ja
weltweiter Ausstrahlung, insbesondere durch die Links-Medien, rechtlich
verfremdet unter angeblichem UNESCO-Dach und als
„Städtekoalition“ aufstandsmäßig erfolgreich erstmals so im Großen
praktiziert, daß die Kölner Polizei letztlich in der Abwehr aufgab, wobei sich
auch hier die Frage der bereits erfolgten sozialistischen Infiltration im
Polizeiwesen erneut stellt. Jedenfalls läuft für die landesverräterische Linke
derzeit alles nach Plan, deshalb auch deren großspuriges Auftreten und Gehabe im
politischen Leben. Ist Ihnen schon aufgefallen, das die Fernsehmedien bei der
Themenbehandlung in den Nachrichten mittlerweile als Gegenstimme nicht die FDP,
SPD oder ander, vielmehr regulär
Entweder überprüft die UNESCO dies nicht oder sie ist bereits selbst so weit von links durch die Komintern bzw. Internationale infiltriert, dass „man machen kann was man will“. Mehr und mehr macht sich ohnehin die erfolgreiche weltweite Unterwanderung der Internationalen Behörden rund um die UN bemerkbar, zuletzt insbesondere um die Vorgänge und Hintergründe rund um Honduras. Das aber ist eine andere, separat berichtlich zu behandelnde sozialistisch -kommunistische Entwicklung. Jedenfalls fällt alles unter "Operation Übernahme" PB. 8.8.09
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