Mittelstand PRO NRW             

aufgeschlossen konservativ -  freiheitlich  - verfassungstreu  - strikt antikommunistisch

Der Mittelstand pro NRW ist einer von mehreren Arbeitskreisen der Bürgerbewegung pro NRW,

der seine politischen Inhalte und Ziele auf dieser Internetseite vorstellt und diese im Gesamtverband in den innerparteilichen Diskussionsprozess einbringt

 

 

Inoffizielle Mitarbeiter

Stasi – verharmlost, verdrängt und vergessen

Von Martin Lutz 5. März 2009, Die Welt

Auch wenn sich nach dem Mauerfall die Staatsicherheitsbehörde aufgelöst hat: die ehemaligen Mitarbeiter und Unterstützer der Behörde sind unter uns. Und zwar näher, als man glauben möchte. Besonders in Brandenburg arbeiten viele ehemalige Spione der Stasi in öffentlichen Ämtern.

Dichtes Netz: Eine Karte der Landeshauptstadt Potsdam zeigt, wo sich zu DDR-Zeiten die konspirativen Wohnungen und Dienststellen der Stasi befanden

In dem schönen Land Brandenburg wird eine Stasi-Vergangenheit selten als Hässlichkeit empfunden. Jedenfalls lässt die vielfach damit belastete Linkspartei zur Landtagswahl im September eine Spitzenkandidatin antreten, die zu DDR-Zeiten als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) kooperierte.

Kerstin Kaiser, die Linken-Fraktionschefin im Potsdamer Landtag, nimmt auf ihrer Internetseite ausführlich Stellung zu der Arbeit als IM „Katrin“. Bei der Linken sind solche Verstrickungen nicht so überraschend wie bei vier anderen aktuellen Stasi-Fällen in der märkischen Provinz. Sie dokumentieren, dass selbst 20 Jahre nach dem Mauerfall frühere Stasi-Leute politische Funktionen und Ämter innehaben.

Verharmlosen, verdrängen und vergessen – diese Devise scheinen Politiker ebenso verinnerlicht zu haben wie ein Teil der Bevölkerung. Das bestätigt zumindest der gerade gescheiterte Bürgerentscheid im 60 Kilometer von Berlin entfernten Ort Friesack. Dort bleibt der parteilose Bürgermeister Werner Töpfer im Amt, dem Stasi-Kontakte während seiner Armeezeit in den 80er-Jahren zur Last gelegt werden. Für seine Abwahl votierten bei einer Wahlbeteiligung von 39,1 Prozent lediglich 210 der 2309 Stimmberechtigten, dagegen aber 692. Das sind sogar mehr Stimmen als bei Töpfers Bürgermeisterwahl.

Sein SPD-Kollege Klaus Ness sieht das anders – und erntete für seine Kritik an Birthler, sie habe ihre eigene Rücktrittsgeschichte zu Stolpes Zeiten nicht verarbeitet, viel Zustimmung der Brandenburger: „Selten habe ich so viele positive Reaktionen erhalten.“ Dass die einstigen Bürgerrechtler wie beispielsweise Birthler über Stolpe DDR-Geschichte aufarbeiten wollten, bezeichnet er als „Riesenfehler“. Die Bürger würden Stolpe als „Helfer der Bedrängten“ außerordentlich schätzen.

Stolpe-Nachfolger Platzeck versprach Birthler im Januar immerhin, eine Anlaufstelle für Stasi-Opfer zu prüfen. „Diese Zusage steht“, sagt Regierungssprecher Thomas Braune. Der Chef der Staatskanzlei in Potsdam sei damit beauftragt worden, gemeinsam mit Berlin und der Birthler-Behörde, die ihre Außenstelle in Potsdam Anfang des Jahres geschlossen hatte, über geeignete Schritte zu verhandeln. „Wir führen derzeit Gespräche mit der Stadt Potsdam, im Rathaus eine Bürgerberatung für Stasi-Opfer einzurichten“, sagte Birthler WELT ONLINE.

Unabhängig davon hält sie einen Stasi-Landesbeauftragten für erforderlich. Wie engagiert die Landesregierung mit dem Opfer-Thema umgeht, möchte jetzt eine Initiative von Potsdamer Bürgern wissen. In einem offenen Brief, den sie Mitte Februar an Platzeck geschickt hatte, wird die Berufung eines „Beauftragten für die Verfolgten der kommunistischen Gewaltherrschaft“ verlangt. Auf eine Antwort von Platzeck warten die Unterzeichner, zu denen die Präsidentin der Universität Potsdam, der Leiter des Finanzamtes sowie der Präsident der Hochschule für Film und Fernsehen zählen, noch.

Der Berliner Stasi-Landesbeauftragte und Mitbegründer der Ost-SPD, Martin Gutzeit, hält eine gemeinsame Lösung nicht für praktikabel. Seine zehnköpfige Behörde, die im Nachbarland bislang nur beratend agiert, ist bereits voll ausgelastet. Ohnehin plädiert Gutzeit für einen gesonderten Beauftragten, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. „In Brandenburg ist die politisch-historische Aufarbeitung der SED-Diktatur unzureichend geregelt. Die Häufung der Stasi-Fälle fällt schon auf“, sagte er.

In Kleinmachnow, der Heimatgemeinde von Innenminister Schönbohm, enttarnte die „Berliner Morgenpost“ gerade IM „Gerd“. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Klaus Nitzsche (SPD), arbeitete rund zehn Jahre mit dem MfS zusammen. Nitzsche verpflichtete sich am 12.Juli 1978 eigenhändig zu der Kooperation und dazu, es „in seiner Tätigkeit bei der Aufklärung imperialistischer Geheimdienste aktiv zu unterstützen“. Als Inoffizieller Mitarbeiter wählte er in dieser Erklärung selbst den Decknamen „Gerd“.

Nitzsches Stasi-Akte umfasst im Original insgesamt 423 Seiten. „Die Erklärung ist von mir, alles andere hat die Stasi aufgeschrieben“, sagte jetzt Nitzsche dazu. Anfang der 90er-Jahre hatte Kleinmachnows Ex-Bürgermeister (1990 bis 1994) zwar eingeräumt, während eines längeren Aufenthaltes in Leningrad „Kontakte“ zum MfS gehabt zu haben. Damals beteuerte Nitzsche aber, er habe keine Verpflichtungserklärung unterschrieben: „Ich war kein IM.“ Die CDU fordert nun den Rücktritt, die FDP droht mit einem Abwahlantrag, und selbst Parteifreunde gehen auf Distanz. „Es ist enttäuschend, wenn Politiker mit der Vergangenheit nicht ganz aufrichtig umgehen“, sagte Landrat Wolfgang Blasig (SPD), der bisher Bürgermeister in Kleinmachnow war. Dort hat der Wahlkampf – am 15.März wird ein neuer Bürgermeister gewählt – nun wenigstens ein Thema.

Die Gemeindevertreter können Nitzsche abberufen. Es kommt allerdings eher selten vor, dass in Brandenburg ein Politiker über seine verheimlichte Zusammenarbeit mit dem MfS stolpert. Kürzlich wurde der Bürgermeister der Stadt Welzow in der Niederlausitz, Reiner Jestel, per Bürgerentscheid abgewählt. Wohl vor allem wegen Unfähigkeit, die Stasi-Verstrickung bildete lediglich den Schlusspunkt.

Als Hauptdarsteller einer Provinzposse hatte er vor der Abwahl ein böses Eigentor geschossen. Der parteilose Jestel wollte seinen Stellvertreter mittels Stasi-Überprüfung aus dem Amt hebeln – und flog dadurch selbst auf. Jestel wird vorgehalten, als IM „Möschke“ acht Jahre für die Staatssicherheit gearbeitet und bei seiner Einstellung als Bürgermeister falsche Angaben gemacht zu haben.

Mehr als 1000 Stasi-Mitarbeiter bei Deutschlands Polizei

Von Martin Lutz Und Uwe Müller 8. Juli 2009, Die Welt

Affäre im Brandenburger Landeskriminalamt löst bundesweite Debatte über laxe Überprüfungspraxis aus - Innenminister sollen jetzt Zahlen auf den Tisch legen

Berlin - In den Polizeibehörden des Bundes und der ostdeutschen Länder arbeiten zahlreiche frühere Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Genaue Zahlen können die Verantwortlichen allerdings nicht nennen. Nach Recherchen dieser Zeitung sind mehr als 1000 Beamte belastet, von denen etliche führende Positionen in der Polizei einnehmen.

Auf die Agenda gerückt ist das Thema durch eine Stasi-Affäre in Brandenburg. Diese hat 20 Jahre nach dem Mauerfall eine Grundsatzdebatte ausgelöst. Die Innenminister sehen sich deshalb plötzlich mit Forderungen konfrontiert, die Durchsetzung der Polizeibehörden mit ehemaligen Mitarbeitern des DDR-Geheimdienstes transparent zu machen. Brandenburgs Innenressortchef Jörg Schönbohm (CDU) prescht jetzt voran: Er will eine wissenschaftliche Studie bei der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg in Auftrag geben. Damit reagiert der Minister auf die der Öffentlichkeit schwer vermittelbare Tatsache, dass allein im Brandenburger Landeskriminalamt (LKA) 58 der 730 Mitarbeiter eine Biografie als hauptamtlicher MfS-Offizier haben. Von den 58 arbeiten immerhin neun beim Staatsschutz.

"In Sachsen sieht es kaum besser aus als in Brandenburg", sagt Tobias Hollitzer, Leiter der Leipziger Stasi-Gedenkstätte "Runde Ecke". Der ehemalige Bürgerrechtler und langjährige Birthler-Mitarbeiter fordert: "Wenigstens belastbare Zahlen müssen auf den Tisch." Klaus Schroeder, Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin, sekundiert: "Eine solche Offenlegung ist ein Gebot der Fairness gegenüber den Opfern." Er rät den Innenministern, Druck auf Polizeibeamte auszuüben, damit diese Selbstauskünfte bei der Birthler-Behörde einholen - denn der Arbeitgeber darf dort nach der letzten Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes im Regelfall nicht mehr anfragen. Schroeder findet es unsäglich, dass ehemalige DDR-Vernehmer mit Stasi-Hintergrund noch heute eine solche Tätigkeit ausüben.

Gedenkstättenleiter Hollitzer wirft der Politik vor, nach 1989 wenig Interesse an Aufklärung gezeigt zu haben. So seien Beamte der berüchtigten Volkspolizei-Abteilung K 1 meist umstandslos in den öffentlichen Dienst übernommen worden. "Diese Abteilung hat aber mit den gleichen Methoden wie die Stasi gearbeitet und Inoffizielle Mitarbeiter für sich spitzeln lassen." Die K 1, deren Mitarbeiter bevorzugt vom sowjetischen Geheimdienst angeworben worden waren, habe die letzte konspirative Struktur in der DDR dargestellt. Im Gegensatz zu Inoffiziellen Mitarbeitern der K 1 darf die Birthler-Behörde zu den hauptamtlichen Kräften dieser Abteilung keine Unterlagen herausgegeben. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist hier inkonsequent.

Auf Anfrage der WELT räumte Brandenburg ein, dass es zu den K-1-Leuten keine aktuellen Zahlen gibt. Die letzten stammen von 1996 - damals dienten 242 dieser Kräfte bei der Brandenburger Polizei, von denen zwölf ins LKA übernommen wurden - zusätzlich zu Mielkes ehemaligen Mitarbeitern. CDU-Mann Schönbohm, seit 1999 im Amt, trat das Erbe der Regierung von Manfred Stolpe (SPD) an. Sie hatte 1995 per Kabinettsbeschluss die sogenannte Regelanfra-ge für öffentlich Bedienstete bei der damaligen Gauck-Behörde abschaffen lassen. Schönbohm wünscht sich "mehr kritische Reflexion der seinerzeit Verantwortlichen". In Potsdam wird aber auch auf einen Webfehler im Einigungsvertrag hingewiesen, nach dem sämtliche am 3. Oktober 1990 bestehenden Arbeitsverhältnisse erst einmal fortgeführt werden mussten.

In Thüringen wurden Anfang der Neunzigerjahre fast 7600 Polizisten auf eine mögliche Verstrickung mit der DDR-Staatssicherheit überprüft. Bis 2005 schieden laut Landesinnenministerium wegen einer Stasi-Vergangenheit rund 800 Polizisten aus dem Dienst aus. 310 Polizisten wurden weiterbeschäftigt.

In Mecklenburg-Vorpommern hat nach 1990 jeder zehnte frühere DDR-Polizist wegen Stasi-Verstrickungen den Dienst quittieren müssen. Allerdings wurden 919 Polizisten, über die es Hinweise auf Spitzeltätigkeit gab, in die Polizei übernommen. "Wer nicht tief greifend verstrickt war, seine Berichte nur oberflächlich abgeliefert und keinem Dritten geschadet hat, dem haben wir auch eine zweite Chance eingeräumt", sagt Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Hauptamtliche MfS-Mitarbeiter habe man "aber alle entlassen".

So konsequent handelten die Politiker in Sachsen, die sonst besonders rigorose Maßstäbe anlegten, bei der Polizei nicht. In einer "vertraulichen Personalsache" aus dem Jahr 1992 an den Polizeipräsidenten heißt es, der Innenminister habe seine Position hinsichtlich Stasi-belasteter Polizeibediensteter insoweit geändert, dass diese weiterhin für die Polizei zu verwenden seien. Sie müssten allerdings "versteckt" werden. Eine Große Anfrage im Dresdner Landtag ergab bald darauf, dass selbst Oberstleutnants und Majore der Stasi in die Polizeistuben einmarschiert waren. Heute heißt es, man führe "keine Statistiken, wie viele noch da sind".

In Sachsen-Anhalt durften nach einer Überprüfung in den Neunzigerjahren 1772 Ex-Stasi-Leute bei der Polizei weitermachen. 1995 wurden laut dpa 200 "Hauptamtliche", jetzt angeblich noch bis zu 100 eingesetzt, vor allem im Personenschutz und in Spezialeinheiten. Die aktuelle Stasi-Gesamtzahl dürfte um ein Mehrfaches höher liegen.

Selbst im Bund weiß man bis heute nicht genau, wie viele MfS-Angehörige noch in den Sicherheitsbehörden beschäftigt werden. Auf eine Anfrage der FDP im Bundestag antwortete die Regierung im Mai 2007, dass eine "detaillierte Auswertung die Einsichtnahme in mehr als 60 000 Personalakten" im Bundesinnenministerium und in dessen Geschäftsbereich erfordern würde. "Dies ist praktisch nicht leistbar", hieß es damals. Nach Erkenntnissen von Marianne Birthler waren Ende 2006 in den Polizeibehörden von Bund und Ländern insgesamt rund 1500 und beim Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) etwa 300 frühere MfS-Bedienstete tätig. Etliche werden als Passkontrolleure und vom BKA als Personenschützer eingesetzt.

Koalition streitet über Stasi-Check für Staatsdiener

10. Juli 2009, Die Welt

Zahlen über die Beschäftigung früherer Stasi-Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben eine Debatte über neue Überprüfungen von Staatsdienern ausgelöst. Während ein neuer Stasi-Check von der Union gefordert wird, lehnt die SPD dies ab.

SPD und CDU sind sich uneins über den Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, lehnte eine neue Regelüberprüfung ab. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte, ein Medienbericht über angeblich rund 17.000 ehemalige Stasi-Mitarbeiter in ostdeutschen Landesverwaltungen sei im Kern nicht neu. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich für einen Schlussstrich unter die Debatte aus. CDU-Politiker Wolfgang Bosbach forderte hingegen eine neue Überprüfung der Mitarbeiter in gehobenen Funktionen des öffentlichen Dienstes.

Wiefelspütz sah keine Veranlassung zu einer neuen Überprüfung im öffentlichen Dienst oder zu einer Neubewertung. Er gehe davon aus, dass Beamte und Mitarbeiter sorgfältig überprüft worden seien. Zudem seien inzwischen viele Jahre vergangen. „Es kann kein lebenslänglich geben“, betonte der SPD-Politiker.

Auch Wowereit verwies darauf, dass der Mauerfall bereits 20 Jahre zurückliegt. Seitdem seien Zehntausende Mitarbeiter überprüft worden. Ex-Angestellte der Stasi gebe es zudem auch im öffentlichen Dienst in Westdeutschland. Zu den Mitarbeiterzahlen, die die „Financial Times Deutschland“ am Donnerstag genannt hatte, sagte Wowereit, er wisse nicht, wo diese herstammten. Er könne die Zahl für Berlin aber nicht dementieren.

Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg plädiert dafür, in gewissem Maße einen Schlussstrich unter das Thema zu ziehen. Es könnten nur Menschen aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden, die bei der Anstellung über ihre Vergangenheit gelogen hätten. Zudem sollten nicht alle Ex-Mitarbeiter der Stasi über einen Kamm geschoren werden. Wenn ehemalige Bürokräfte oder Fahrer heute ihre Arbeit gut erledigten, könne ihnen kein Vorwurf mehr gemacht werden, sagte Freiberg.

Bosbach sieht hingegen weitergehenden Aufklärungsbedarf. „Es muss vor allem geklärt werden, ob die Angaben der Bewerber bei der Übernahme in den öffentlichen Dienst wahrheitsgemäß und vollständig gewesen sind. Denn damals war nur ein geringer Teil der Stasi-Akten ausgewertet“, sagte der Unions-Fraktionsvize dem "Hamburger Abendblatt".

Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler und heutige Europa-Abgeordnete der Grünen, Werner Schulz, warnte davor, sich bei der Diskussion um ehemalige Stasi-Mitarbeiter allein auf die Stasi zu konzentrieren.

 „Es war der letzte Coup der SED, dass sie die Stasi als Schild vor sich gehalten hat. Die Stasi bekam die Dresche ab, die Partei blieb ungeschoren“, sagte Schulz. Die SED habe die Kräfte gestellt, „die das System gestützt haben – bis zuletzt. Die interessantere Frage ist doch, wo finden sich heute noch Nomenklatur-Kader?“

Die Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft forderten für den öffentlichen Dienst eine Einzelfallprüfung. Zunächst müssten die leitenden Mitarbeiter und mittelfristig alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf eine frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit überprüft werden, forderte die Union der Opferverbände in einem Brief an die ostdeutschen Ministerpräsidenten.

Die Behörden der neuen Bundesländer seien durch die nun bekannt gewordenen Zahlen „in eine große Glaubwürdigkeitskrise“ gekommen. Wenn es rechtlich nicht anders möglich sei, sollten Frühpensionierungen der Betroffenen zum Einsatz kommen.

Die „Financial Times Deutschland“ hatte berichtet, dass von den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern 4400 in Sachsen-Anhalt tätig sind, 4101 in Sachsen, 2942 in Brandenburg, 2247 in Mecklenburg-Vorpommern, 2733 in der Berliner Verwaltung und 800 in Thüringen. Experten und ehemalige DDR-Bürgerrechtler forderten Konsequenzen.

 

 

1000 Seiten über Stasi-Vereine

Von sz 23. Juni 2006, Die Welt

Das Berliner Verfassungsschutzamt hat noch nicht entschieden, ob diverse Vereine ehemaliger Stasi-Mitarbeiter von der Behörde überwacht werden. Nach Angaben von Verfassungsschutzchefin Claudia Schmid wurden bisher insgesamt mehr als 1000 Seiten Papier zusammengestellt. Die Entscheidung, ob die Vereine überwacht werden, soll bis Mitte September fallen.

Ehemalige Stasi-Kader schreiben Schulen an

Von Gilbert Schomaker 23. März 2006, Die Welt

Dubiose Briefe an Schulleiter richten sich gegen Klassenfahrten

Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin war überrascht, was da im Oktober vergangenen Jahres auf ihrem Schreibtisch landete. Die Post aus Berlin leitete Doris Ahnen (SPD) gleich an ihre Referentin für politische Bildung weiter. Denn der Brief beinhaltete schwere Vorwürfe gegen ein Projekt, das vom Bildungsministerium mit Klassenfahrten nach Berlin unterstützt wird. Dabei handelt es sich um die Stasi-Opfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen.

Eine Gesellschaft für rechtliche und humanitäre Unterstützung e.V. (GRH) schrieb da: "Uns treibt insbesondere die Sorge um Kinder und Jugendliche in unserem Lande". Die Gedenkstätte Hohenschönhausen ziele "letztendlich auf die Diffamierung jeglicher sozialistischer Ideen und Ideale". Dort würden "lügnerische Behauptungen" aufgestellt. Dann wird noch auf ein Werk eines emeritierten Professors zum "Gruselkabinett des Dr. Hubertus Knabe(lari)" verwiesen.

Ahnens Expertin für politische Bildung hatte selbst als Lehrerin schon mit Schulklassen die Gedenkstätte besucht. Auch sie war überrascht, hatte sie doch nur gute Erfahrungen gemacht.

Was die Ministerin und ihre Referentin nicht wußten: Der Brief ist offenbar Teil einer Kampagne ehemaliger Mitarbeiter der Stasi und unverbesserlicher Anhänger der DDR, die sich 16 Jahre nach der Wende in Netzwerken organisieren und mittlerweile auch wieder öffentlich auftreten. Massiv geschah dies erst vergangene Woche. Bei einer Diskussionsveranstaltung in Lichtenberg zur Markierung des Sperrgebiets rund um das ehemalige Untersuchungsgefängnis tauchten 200 ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit auf und torpedierten die Veranstaltung. Auch bei der Enthüllung eines Spruchbandes, das an die Opfer eines Stasi-Gefängnisses in der Fröbelstraße in Prenzlauer Berg erinnern soll, tauchten die alten Herren auf. "Das ist neu, daß die ehemaligen Stasi-Kader öffentlich so massiv auftreten", sagt Peter Erler, der als Historiker bei der Gedenkstätte arbeitet.

Aber auch im nicht-öffentlichen Raum arbeiten die Unverbesserlichen. So wertet die GRH Zeitungen und Internetseiten aus. Finden sie dort Berichte über den Gedenkstättenbesuch einer Schulklasse, erhält der Leiter der Schule Post. So geschehen beim Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland in Strausberg. Der Brief vom 20. Oktober hatte denselben Wortlaut wie das Schreiben an die Ministerin. Er hatte aber keinen Erfolg. "Wir besuchen natürlich weiter die Gedenkstätte", sagte Schulleiter Reiner Zaspel.

In der GRH sollen sich mehr als 1000 Ex-Stasi-Mitarbeiter organisieren. In einem Bürogebäude am Franz-Mehring-Platz, wo auch das Neue Deutschland seinen Sitz hat, residiert die GRH im dritten Stock.

Wer die in den Briefen empfohlene Broschüre über das "Gruselkabinett" kaufen will, muß sich nicht an die GRH wenden. Es gibt sie auch im Buchladen im Karl-Liebknecht-Haus, dem Sitz der Linkspartei.PDS-Zentrale.

Haben Ex-Stasi-Spitzel ein Recht auf Vergessen?

Von Uwe Müller 18. März 2009, Die Welt

Einst war er der wohl teuerste Stasi-Spitzel in Erfurt. Als IM „Schubert" lieferte Herbert Gräser etwa Informationen gegen die Verteiler von Flugblättern. Heute mag er nicht mehr öffentlich an seine Taten erinnert werden. Deshalb verklagt er einen Ex-Bürgerrechtler, der im Internet auf Gräsers Vergangenheit hinweist.

Foto: dpa

IM "Schubert" alias Herbert Gräser (l.) bei der Besetzung der Erfurter Stasi-Zentrale

Als Bürgerrechtler am 4. Dezember 1989 die Erfurter Stasi-Zentrale stürmten, um die Vernichtung der Akten zu stoppen, war Herbert Gräser mittendrin. Als Mitglied des Neuen Forums überwachte er einen herbeigeholten Militärstaatsanwalt, der auf Anweisung der Besetzer eine Tür versiegelte. Die Szene ist auf einem Foto festgehalten, einem Schlüsseldokument der friedlichen Revolution in der DDR. Die Bürger von Erfurt legten damals die erste Stasi-Außenstelle lahm.

Die historisch bedeutende Aufnahme kann bald möglicherweise nicht mehr ohne Weiteres veröffentlicht werden. Das jedenfalls will Gräser durchsetzen. Deshalb hat er den ehemaligen Erfurter Bürgerrechtler Joachim Heinrich auf Unterlassung verklagt, der das Bild mit einer knappen Erläuterung auf seiner Internetseite „stasi-in-erfurt.de“ zeigt. Dadurch würden seine Persönlichkeitsrechte verletzt, behauptet Gräser. Heute verhandelt die Pressekammer des Landgerichts München I den Fall.

Den kurios anmutenden Rechtsstreit versteht nur, wer die ganze Wahrheit des Fotos kennt. Es ist die alte Geschichte vom Wolf im Schafspelz: Gräser, der vermeintliche Oppositionelle, der im Revolutionsherbst scheinbar half, der Stasi das Handwerk zu legen, war in Wirklichkeit selbst ein hochkarätiger Agent im Repressionsapparat des SED-Regimes. Ihm diente er von 1981 bis 1989 unter dem Decknamen „Schubert“. Genau diese Tatsache, die Gräser nicht bestreitet, ist auf der Plattform „stasi-in-erfurt.de“ vermerkt.

Stasi führte „Schubert“ als so genannten IMB

Doch seit der Veröffentlichung im Internet, sagt Gräsers Anwalt, werde sein Mandant „vermehrt von Kunden und Geschäftspartnern hierauf angesprochen“. Daher sei nicht auszuschließen, dass Geschäftskontakte nicht aufgenommen oder gar abgebrochen würden. Dies könne nicht länger hingenommen werden: „Der Kläger, der vor 20 Jahren Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war, bleibt ein Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.“

An seine Spitzelkarriere mag Gräser öffentlich nicht mehr erinnert werden – er reklamiert ein Recht darauf, dass seine vergangenen Taten in Vergessenheit geraten. Ein solches Recht hatte das Bundesverfassungsgericht 1973 im so genannten Lebach-Urteil einem Täter zugebilligt, der wegen Beihilfe zum Mord zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Das ZDF musste einen Dokumentarfilm über das Verbrechen aus dem Programm streichen, das seinerzeit die Bundesrepublik aufgewühlt hatte und bei dem vier Soldaten im Schlaf getötet worden waren.

Doch der Fall von Herbert Gräser liegt schon deshalb anders, weil er strafrechtlich nie belangt wurde. Zudem war er kein gewöhnlicher Krimineller, sondern zählte zu den Spitzenkräften der Geheimpolizei einer Diktatur. Die Stasi führte „Schubert“ als so genannten IMB. Das war eine spezielle IM-Kategorie. Ein IMB wurde direkt zur „Feindbekämpfung“ eingesetzt – eine Aufgabe, die laut Definition durch Zurückdrängung, Zersetzung oder Zerschlagung des Gegners erfüllt werden musste. Unter den 189.000 IM, die Mielkes Spitzelheer Ende der Achtzigerjahre umfasste, waren gerade einmal 3200 IMB.

"Sie hat in mir einen Freund gefunden"

Gräsers Akte füllt elf Bände mit mehr als 3000 Seiten. Wenige Spitzel waren vergleichbar fleißig und effizient. Am 4. Juni 1989 etwa rief „Schubert“ laut den in der Stasi-Unterlagen-Behörde überlieferten Dokumenten seinen Führungsoffizier noch nach 23 Uhr an und berichtete ihm von einer am nächsten Tag geplanten Flugblattaktion, mit der die Wahlfälschung vom 7.Mai angeprangert werden sollte. Die „Provokation“ konnte dadurch im letzten Moment unterbunden werden. Die Stasi griff zu und verhaftete die vermeintlichen Unruhestifter. Zum Schein wurde Gräser ebenfalls „zugeführt“ – fünf Tage später erhielt er allerdings eine Prämie von 1000 DDR-Mark.

Im September 1988 hatte „Schubert“, dessen Spitzelberichte bis zu zehn Seiten umfassen, über eine neue Bekannte berichtet: „Sie hat in mir einen Freund gefunden, den sie sehr liebt.“ Die „Vertrauensbildung in Form eines freundschaftlichen engen Verhältnis“ sei erreicht. Die Stasi wusste, was sie an dem loyalen Mitarbeiter hatte. Sie ließ „Schubert“ 58.200 Mark Zuwendungen ohne jede Abzüge und 39.197 Mark Aufwandsentschädigung zukommen, insgesamt stolze 97.397 Mark. Damit war Gräser, wie Hildigund Neubert, die Thüringer Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, es ausdrückt, „Erfurts teuerster Stasi-Spitzel“.

Dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter immer wieder diejenigen verklagen, die ihre Namen nennen – Zeitungen, Buchautoren, Ausstellungsmacher und sogar die Birthler-Behörde –, gehört längst zum Alltag. Aber auch diesbezüglich nimmt Gräser eine Sonderstellung ein. Er will den „Stasi-in-erfurt.de“-Betreiber Heinrich zensieren – ihn hatte er ebenfalls bespitzelt.

Das empört Heinrich. Der promovierte Epidemiologe und Mathematiker, der zu DDR-Zeiten in Erfurt eine Umweltgruppe leitete und heute in München am Helmholtz-Zentrum über Krankheiten durch Luftverschmutzung forscht, will sich nicht einschüchtern lassen.

Darf ein Täter einem Opfer den Mund verbieten? So einfach liege die Sache nun wirklich nicht, findet Gräsers Anwalt. Sein Mandat sei durch „Druckwerbung“ zur Zusammenarbeit mit der Stasi gezwungen worden, mithin sei er als „Opfertäter“ einzustufen. Der Beklagte Heinrich wiederum stelle sich zwar als ein Opfer des DDR-Staatsapparates dar, doch das müsse hinterfragt werden. Er habe schließlich in der DDR studiert und sogar einen Doktortitel erworben, was für eine gewisse „Linientreue“ spreche.

Die historische Aufnahme von der Besetzung der Hauptzentrale der Staatssicherheit im Bezirk Erfurt druckte das SED-Bezirksorgan „Das Volk“ schon am 4. Dezember 1989 auf seiner Titelseite. Damals lautete die Bildunterschrift: „Was hier unter den kritischen Augen versiegelt wird, soll nicht etwa geheim bleiben.“

Missbrauchen Stasi-Täter den Rechtsstaat?

Von Sven Felix Kellerhoff 19. März 2009, Die Welt

Richter in Deutschland werden mehr und mehr mit der Frage konfrontiert, inwieweit ehemalige Stasi-Spitzel Persönlichkeitsrechte in Anspruch nehmen dürfen. DDR-Forscher fordern, dass Verantwortliche weiter öffentlich beim Namen genannt werden. Die Rechtslage ist auf ihrer Seite – doch einige Richter sind es nicht.

Überwiegt das allgemeine Persönlichkeitsrecht ehemaliger Zuträger der SED-Diktatur das Interesse der Gesellschaft an zeithistorischer Aufklärung? Stellt man die Frage so, scheint die Antwort einfach: Natürlich nicht. Dennoch haben zuletzt mehrere Landgerichte anders geurteilt – und damit ehemaligen Stasi-Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, die Aufarbeitung ihrer Taten zu verhindern.

Gegenwärtig befasst sich das Landgericht München mit einer weiteren Klage. Konkret geht „Erfurts teuerster Stasi-Spitzel“ (so Thüringens Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Hildigung Neubert) gegen eine seiner Zielpersonen vor: Der Täter von einst beschwert sich, dass er auf einer Website des Opfers mit vollem Namen genannt und auf einem historischen Foto gezeigt wird. Die Münchner Richter wollen Mitte April urteilen.

Über die zunehmende Behinderung der Aufarbeitung durch die Rechtsprechung diskutierten jetzt Juristen und DDR-Forscher an der Freien Universität Berlin. „Verantwortliche beim Namen nennen –Täter haben ein Gesicht“ lautete der Titel des Symposiums. Falls in Zukunft nur noch jene Verantwortlichen für das DDR-Unrecht namentlich genannt werden dürften, die ohnehin als Personen der Zeitgeschichte allgemein bekannt sind, käme das einem Schlussstrich gleich. Denn ohne das Funktionieren gerade der „kleinen Rädchen“ im Herrschafts- und Repressionssystems hätte die Parteidiktatur der SED nicht bestehen können.

http://www.welt.de/images/bg_barometer.gif„Persönlichkeitsrechte von Tätern müssen unter Umständen zurücktreten gegenüber den Interessen der Opfer“, forderte der Vorsitzende des Bundestagskulturausschusses, Hans-Joachim Otto. Der FDP-Abgeordnete, selbst Anwalt, stellte klar: „Strafrechtliche Schuld mag verjähren, moralische Schuld verjährt niemals.“

Der Stuttgarter Zeithistoriker Wolfram Pyta zeigte, wie bei der – gleichfalls ungenügenden – Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik mit Persönlichkeitsrechten von Nazi-Mördern umgegangen wurde und wird. Anspruchsvolle Forschung jedenfalls wäre undenkbar, wenn Persönlichkeitsrechte von Tätern das Aufarbeitungsinteresse begrenzten.

Juristisch ist die Lage an sich klar, wie der Presserechtler Johannes Weberling zeigte. Denn der Bundestag hat 1991 beschlossen und immer wieder bekräftigt, dass Namen von Stasi-Spitzeln und von MfS-Angestellten veröffentlicht werden dürfen – so steht es ausdrücklich im Stasiunterlagen-Gesetz.

Doch diese Rechtslage ignorierten Richter vor allem in Hamburg und in Berlin immer wieder. Weberling sprach vornehm von „juristisch unhaltbarer Subsumtion“ – im Plenum dagegen murmelten Betroffene weniger fein das hässliche Wort „Rechtsbeugung“. Doch weil die Richter unabhängig entscheiden, gibt es nur eine Möglichkeit, ihre Fehlurteile zu korrigieren: den Rechtsweg über höhere Instanzen. Das aber können sich viele in der DDR-Aufarbeitung engagierte Privatleute nicht leisten. Gegen solche informelle Zensur per Zivilrecht hilft bis auf weiteres nur öffentliche Diskussion.


      
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